Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Steuerhinterziehung: Milderes Strafmaß nach missglückter Selbstanzeige

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 26.10.2015 09:41 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung: Milderes Strafmaß nach missglückter Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Milderes Strafmaß nach missglückter Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Angesichts der steigenden Entdeckungsgefahr greifen Steuersünder nach wie vor zur Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html). Auch wenn diese misslingt, kann sie sich immer noch strafmildernd auswirken. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Druck auf Steuersünder wächst. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt wird, ist kontinuierlich gestiegen. Angesichts dieser Situation versuchen Steuersünder nach wie vor mit Hilfe der strafbefreienden Selbstanzeige einer Verurteilung zu entgehen. Knapp 40.000 Selbstanzeigen zählte der Fiskus im vergangenen Jahr. Auch in den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind rund 10.500 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen. Nicht immer wird die Selbstanzeige zum gewünschten Erfolg führen. Denn durch die steigende Entdeckungsgefahr werden Selbstanzeigen vielfach überhastet verfasst und sind dadurch nicht fehlerfrei. So droht trotz Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Nutzlos war die Selbstanzeige in den meisten Fällen aber dennoch nicht. Denn sie kann sich ähnlich wie ein Geständnis immer noch strafmildernd auswirken. In welchem Umfang das Strafmaß reduziert werden kann, hängt auch wesentlich von der Verteidigungsstrategie ab. In enger Absprache mit im Steuerrecht versierten Rechtsanwälten kann eine erfolgversprechende Strategie entwickelt werden, die zu einem möglichst milden Urteil führt. Besser ist es, wenn die Selbstanzeige gründlich vorbereitet wird und zum Erfolg führt. Dies kann aber nur gelingen, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist. Der Laie kann die komplexen Anforderungen in der Regel aber nicht bewältigen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei sind Fehler, die zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen, fast vorprogrammiert. Die sichere Lösung ist, im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können die individuellen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls detailliert erfassen und eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige verfassen, die zum Erfolg führt. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge. http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.