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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bietet Rückkehr in die Steuerehrlichkeit

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 21.04.2015 10:15 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bietet Rückkehr in die Steuerehrlichkeit
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bietet Rückkehr in die Steuerehrlichkeit
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Der Druck auf Steuersünder steigt stetig. Mit der Selbstanzeige bietet der Gesetzgeber den Betroffenen einen Rückweg in die Steuerehrlichkeit. Dazu muss die Selbstanzeige fehlerfrei sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung war ein lange umstrittenes Thema. Kritiker forderten die Abschaffung. Der Gesetzgeber entschied sich jedoch dazu, die Selbstanzeige beizubehalten, verschärfte aber zum Jahresbeginn die Anforderungen an die Selbstanzeige. Dadurch ist sie zwar schwieriger geworden und vielen Fällen werden die Steuersünder auch kräftiger zur Kasse gebeten aber sie ist nach wie vor möglich. Eine fehlerfreie Selbstanzeige kann vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen. So lassen sich hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umgehen. Damit die Selbstanzeige wirken kann, darf die Steuerhinterziehung von den Behörden noch nicht entdeckt sein, sie muss also rechtzeitig erfolgen. Angesichts der steigenden Kooperationsbereitschaft ehemaliger Steueroasen sollten Steuersünder nicht mehr allzu lange mit einer Selbstanzeige zögern. Denn das Risiko entdeckt zu werden, nimmt kontinuierlich zu. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige vollständig sein und alle relevanten Steuerdaten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Das zuständige Finanzamt muss durch die Selbstanzeige in die Lage versetzt werden, einen neuen Steuerbescheid zu erlassen. Sollten noch benötigte Unterlagen fehlen, kann die Steuerschuld auch geschätzt werden. Diese Schätzung sollte jedoch auf keinen Fall zu niedrig angesetzt sein. Da bei der Selbstanzeige leicht Fehler unterlaufen können, sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr wirkt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell bewerten und wissen, welche Unterlagen benötigt werden, um eine wirksame Selbstanzeige zu verfassen. Ist die Hinterziehungssumme geringer als 25.000 Euro kann die Selbstanzeige zur kompletten Straffreiheit führen. Erst bei höheren Hinterziehungsbeträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Diese müssen dann samt der Steuerschulden zzgl. Zinsen in einer Frist bezahlt werden und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ist vom Tisch. http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

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