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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige lohnt sich in jedem Fall

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 12.06.2015 11:23 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige lohnt sich in jedem Fall
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige lohnt sich in jedem Fall
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http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Auch eine fehlgeschlagene Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung war nicht umsonst. Sie wirkt sich ähnlich wie ein Geständnis immer noch strafmildernd aus. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit dem 1. Januar 2015 gelten für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung erhöhte Anforderungen. Wohl auch wegen dieser Verschärfung erreichte die Zahl der Selbstanzeigen im vergangenen Jahr einen Rekordwert. Knapp 40.000 Selbstanzeigen gingen bei den zuständigen Finanzämtern ein. Nicht jede Selbstanzeige wird tatsächlich fehlerfrei gewesen sein. In diesen Fällen kann auch die Selbstanzeige nicht vor einer weiteren Strafverfolgung und möglichen Verurteilung schützen. In der Regel gibt es zwei Gründe für eine fehlgeschlagene Selbstanzeige: Sie wurde zu spät, also erst nach Entdeckung der Tat, gestellt oder sie war nicht vollständig. Vergeblich war eine fehlerhafte Selbstanzeige aber dennoch nicht. Denn sie wirkt sich ähnlich wie ein Geständnis strafmildernd aus. Entscheidend ist dann, in welchem Umfang die Strafe reduziert werden kann. Besonders wichtig ist es, das Gericht von der ehrlichen Reue zu überzeugen. Um ein möglichst mildes Urteil zu erreichen, sollte die Verteidigungsstrategie eng mit im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten abgestimmt und die Selbstanzeige entsprechend nachgebessert werden. Wer noch keine Selbstanzeige gestellt hat, kann dies immer noch nachholen. Auch wenn die Gefahr der Entdeckung kontinuierlich steigt, sollte sie dennoch nicht in Hektik verfasst werden. Vielmehr sollte die Selbstanzeige gründlich vorbereitet und sorgfältig verfasst werden, damit sie fehlerfrei ist und wirken kann. Angesichts der komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige ist das von einem Laien kaum zu leisten. Deshalb sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend bewertet werden. Darum sollten bei einer Selbstanzeige von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie vollständig ist und können sie so erstellen, dass sie ihre Wirkung entfalten kann. Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro kann die korrekte Selbstanzeige zur kompletten Straffreiheit führen. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben. http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

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