Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige muss unbedingt vollständig sein

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 08.05.2015 10:36 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige muss unbedingt vollständig sein
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige muss unbedingt vollständig sein
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Selbstanzeige ist auch trotz der erhöhten Anforderungen der ideale Weg geblieben, um in die Steuerlegalität zurückzukehren. Allerdings muss sie vollständig sein, um wirken zu können. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zwar sind die Anforderungen an die Selbstanzeige zum Jahresbeginn 2015 erhöht worden, dennoch bietet sie immer noch die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Um einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig sein. Genau hier kann aber das Problem liegen. Wie schon die Fälle prominenter Steuersünder zeigten, kann eine unvollständige Selbstanzeige ihre Wirkung nicht entfalten. Dem Finanzamt müssen alle nötigen Unterlagen vorliegen. Eine "Salami-Taktik" ist nicht angebracht. Die Selbstanzeige muss so verfasst sein, dass das zuständige Finanzamt in die Lage versetzt wird, einen neuen Steuerbescheid zu erlassen. Seit Jahresbeginn ist es noch schwieriger geworden, alle nötigen Unterlagen für die Selbstanzeige an den Fiskus zu übermitteln. Denn mussten vorher nur die steuerrelevanten Daten der vergangenen fünf Jahre auf den Tisch, so wurde dieser Zeitraum zum 1. Januar 2015 auf zehn Jahre erhöht. Das Fehlerpotenzial wurde dadurch wesentlich erhöht. Möglich ist die Selbstanzeige aber nach wie vor. Allerdings ist es ein Risiko, sie auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare zu verfassen. Dabei können dem Laien schnell Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige schlägt fehl. Daher ist es ratsam, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie wissen, welche Unterlagen benötigt werden, damit die Selbstanzeige vollständig ist und können auch bei der Beschaffung der Unterlagen behilflich sein. Ist die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt und korrekt, bleibt die Steuerhinterziehung bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro komplett straffrei. Dann müssen nur die Steuerschulden zzgl. Zinsen beglichen werden. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die je nach der Höhe der hinterzogenen Summe zwischen zehn und zwanzig Prozent liegen. Diese Strafzuschläge müssen dann zusätzlich zu den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden. http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.