Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Steuerhinterziehung - Straffreiheit oder mildere Strafe durch Selbstanzeige

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 05.06.2018 09:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung - Straffreiheit oder mildere Strafe durch Selbstanzeige

Steuerhinterziehung - Straffreiheit oder mildere Strafe durch Selbstanzeige
Steuerhinterziehung oder auch nur der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar. Ein Ausweg kann die Selbstanzeige sein, die zur Straffreiheit oder zumindest zu einem milderen Strafmaß führen kann.

Im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung erfolgte zum 30. September 2017 zum ersten Mal der automatische Informationsaustausch von Bankdaten (AIA), an dem sich rund 50 Staaten beteiligt haben. Im September 2018 werden noch einmal etwa 50 weitere Staaten dazukommen. Unter den teilnehmenden Staaten sind auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Österreich. Durch den AIA ist die Luft für Steuersünder noch einmal erheblich dünner geworden. Schwarzgeldkonten im Ausland können kaum noch vor dem deutschen Fiskus verborgen werden. Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann aber nach wie vor genutzt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist, dass die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde. Zudem muss die Selbstanzeige auch vollständig sein, um strafbefreiend wirken zu können, d.h. sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Durch den automatischen Informationsaustausch ist das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, deutlich gestiegen. Doch selbst nach der Tatentdeckung kann die Selbstanzeige noch sinnvoll sein. Sie kann dann zwar nicht mehr strafbefreiend wirken, sich aber immer noch mildernd auf das Strafmaß auswirken.

Damit die Selbstanzeige Erfolg hat, sollte sie nicht ohne kompetente rechtliche Beratung erstellt werden. Denn für den Laien sind die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Wer die Selbstanzeige dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Formularen aus dem Internet versucht, geht das hohe Risiko ein, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.

Im Steuerrecht und Steuerstraffrecht erfahrene Rechtsanwälte können jeden Fall individuell bewerten und wissen, welche Angaben in der Selbstanzeige enthalten sein müssen, damit sie wirken kann. Außerdem können sie durch eine effiziente Verteidigungsstrategie für ein milderes Strafmaß sorgen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.