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Steuerhinterziehung wird immer riskanter - Ausstieg per Selbstanzeige

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 06.10.2015 10:41 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung wird immer riskanter – Ausstieg per Selbstanzeige
Steuerhinterziehung wird immer riskanter - Ausstieg per Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Das Spiel mit unversteuerten Kapitaleinkünften auf Auslandskonten wird immer riskanter und kann im Gefängnis enden. Die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) kann vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Chancen, dass unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten nicht entdeckt werden, sinken kontinuierlich. Der Einsatz für dieses riskante Spiel ist allerdings sehr hoch. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt und kommt es zu einer Verurteilung, drohen dem Täter hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Letztere können schon bei einem Hinterziehungsbetrag ab 100.000 Euro verhängt werden. Wer dieses riskante Spiel nicht weiterspielen möchte, kann es mit einer Selbstanzeige beenden. Durch die erfolgreiche Selbstanzeige kann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vermieden werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung durch die Behörden noch nicht entdeckt wurde. Angesichts der verstärkten Maßnahmen im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung und vor dem Hintergrund des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten ab 2017 steigt das Entdeckungsrisiko jedoch spürbar an. Auch wenn die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung zunimmt, sollte eine Selbstanzeige nicht überstürzt gestellt werden. Vielmehr muss sie gründlich vorbereitet werden. Denn nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann auch strafbefreiend wirken. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind hoch und so komplex, dass die für den Laien kaum zu überblicken sind. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb missglückt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können die spezifischen Gegebenheiten eines jeden Falls beurteilen und wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie wirken kann. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro drohen nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssen. http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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