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Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen in NRW weiter hoch

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 09.03.2015 10:18 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen in NRW weiter hoch
Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen in NRW weiter hoch
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html In Nordrhein-Westfalen nutzen nach wie vor viele Steuersünder die Selbstanzeige, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Im Februar sind in NRW mehr als 700 Selbstanzeigen eingegangen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Medienberichten ist die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung auch im Februar in NRW auf einem hohen Niveau geblieben. Demnach sind im Februar 715 Selbstanzeigen bei den nordrhein-westfälischen Finanzbehörden eingegangen. Im Januar waren es sogar 932. Damit liegt die Zahl der Selbstanzeigen in den ersten beiden Monaten 2015 deutlich höher als noch im Dezember 2014. Viele Experten hatten eine gegenteilige Entwicklung erwartet, nachdem die Regeln für die Selbstanzeige zum Jahresbeginn deutlich verschärft worden waren. Allerdings wurde die Selbstanzeige nicht abgeschafft, sondern nur die Anforderungen erhöht. Die jüngsten Ermittlungen bei diversen Großbanken in der Schweiz oder in Luxemburg zeigen offenbar Wirkung und belegen, dass unversteuertes Schwarzgeld im Ausland nicht mehr sicher ist. Daher stellt die Selbstanzeige nach wie vor die beste Möglichkeit dar, um einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Im Fall einer Verurteilung drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Damit eine Selbstanzeige wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden, d.h. bevor die Tat entdeckt wurde. Gerade angesichts der aktuellen Ermittlungen sollten Steuersünder daher umgehend handeln. Ob ihre Selbstanzeige noch rechtzeitig käme, müsste im Einzelfall geprüft werden. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Schon kleine Fehler können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige nicht mehr wirken kann. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann unvollständig ist und fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist. Völlig strafbefreiend wirkt die Selbstanzeige seit dem 1. Januar nur noch, wenn die Hinterziehungssumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

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