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Strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung auch 2019 noch möglich

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 14.01.2019 09:15 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung auch 2019 noch möglich

Strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung auch 2019 noch möglich
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Durch eine Selbstanzeige kann der Steuersünder dennoch straffrei bleiben, wenn sie die hohen Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt.

Steuerhinterziehung gilt schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikt. Ganz im Gegenteil: Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die entsprechend sanktioniert wird. Je nach der Höhe der hinterzogenen Steuern drohen dem Steuersünder Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen. Dabei können die Haftstrafen in der Regel ab einer Hinterziehungssumme in Höhe von einer Million Euro nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Dennoch können Steuerhinterzieher mit einer strafbefreienden Selbstanzeige in die Legalität zurückkehren. Diesen Weg hat der Gesetzgeber bewusst offengehalten und die Selbstanzeige ist auch 2019 noch möglich, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Neben den Geldstrafen oder Freiheitsstrafen kann die Steuerhinterziehung zu weiteren unangenehmen Konsequenzen für die Täter führen. Sie müssen damit rechnen, dass sie als vorbestraft gelten und auch ein entsprechender Eintrag in das Führungszeugnis kann vorgenommen werden. Dies kann sich wiederum bei Bewerbungen oder am Arbeitsplatz negativ auswirken. Einen Ausweg aus dieser Situation bietet nach wie vor die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Ein Freifahrtschein ist sie jedoch nicht. Die Selbstanzeige kann nur strafbefreiend wirken, wenn sie die hohen Anforderungen des Gesetzgebers auch erfüllt. Dazu gehört vor allem, dass die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, bevor der Fiskus die Tat entdeckt hat. Zudem muss sie vollständig sein und alle steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre enthalten.

Für den Laien sind diese Anforderungen nur schwer zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen gestellt werden. Die komplexen Vorgänge können so in der Regel nicht erfasst werden und die Gefahr, dass bei der Selbstanzeige Fehler unterlaufen ist groß. Schon kleine Fehler können dabei eine fatale Wirkung entfalten und dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt.

Damit das nicht passiert, können im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwälte hinzugezogen werden. Sie wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt und können diskret bei der Erstellung behilflich sein.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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