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Verfassungs-Offensive 2026: Bundesweites Bündnis startet 7 Initiativen für Kinderschutz und Zitiergebot
Pressemeldung von: Menschenrechtverteidiger - 31.08.2026 14:33 Uhr Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.
Unabhängiger Menschenrechtsverteidiger interveniert im Fall Uwe Steimle, klagt gegen C.H.Beck und mobilisiert bundesweit gegen Behördenwillkür.
SANKT MARGARETHEN / BERLIN – Angesichts zunehmender verfassungsrechtlicher Bedenken gegen behördliche Eingriffsakte und familiengerichtliche Verfahren hat das „Bündnis für Menschenrechtsschutz (UN-Res. 53/144)“ am Sonntag eine bundesweite Großinitiative gestartet. Mit sieben zeitgleich geschalteten Petitionen auf den Plattformen OpenPetition und Change.org, einer Amicus-Curiae-Intervention im Ermittlungsverfahren gegen den Kabarettisten Uwe Steimle sowie einer presserechtlichen Klage gegen den renommierten C.H.Beck Verlag vor dem Amtsgericht Itzehoe soll die Bindung aller staatlichen Gewalten an das Grundgesetz (Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG) nachhaltig durchgesetzt werden.
Brennpunkt Kinderschutz und Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII)
Ein zentraler Schwerpunkt der Initiative widmet sich dem Schutz von Familien und Kindern vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen. Immer häufiger werden insbesondere neurodivergente Kinder mit Autismus- oder ADHS-Diagnosen ohne hinreichende Gefährdungslage aus ihren Familien gerissen, während fachärztliche Gutachten und Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben. Das Bündnis rügt hierbei schwere Verstöße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 7 und 23 UN-BRK) sowie die BVerfG-Objektformel (Art. 1 Abs. 1 GG). Gefordert werden verbindliche BGH-Mindeststandards für Familiengutachten (§ 163 FamFG) und gesetzliche Verwertungsverbote für methodisch mangelhafte Gutachten.
Verfassungsstatik: Das vergessene Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
Darüber hinaus fordert das Bündnis die strikte Überprüfung aller Gesetze und behördlichen Bescheide auf das verfassungsrechtliche Zitiergebot. Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG muss jedes Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht ausdrücklich beim Namen nennen. Fehlt dieses Zitat, führt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 1 BvR 668/04) zur absoluten Nichtigkeit des Eingriffs.
„Der Mensch ist der Souverän und darf niemals zum bloßen Objekt staatlicher Willkür oder bürokratischer Bequemlichkeit degradiert werden“, erklärt Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Emil Schröpfer, Unabhängiger Menschenrechtsverteidiger gemäß UN-Resolution 53/144. „Mit unseren Initiativen schaffen wir Transparenz, stellen kostenlose forensische Notfall-Muster bereit und zwingen Justiz und Verwaltung zurück in die verfassungsrechtlichen Schranken.“
Kostenlose Notfallstation & Dossiers online abrufbar
Alle Hintergründe, die Amicus-Curiae-Schriftsätze sowie die Mitzeichnungs-Möglichkeiten für die sieben Initiativen sind ab sofort auf der zentralen Plattform abrufbar unter:
https://menschenrechtverteidiger.com/petition-kinderschutz-inobhutnahme/
Firmenkontakt: Firmenkontakt Menschenrechtverteidiger Alexander Schröpfer Dorfstraße 39 25572 Sankt Margerathen 048581888658 https://menschenrechtverteidiger.com
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