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Vertriebsrecht umfasst eine Fülle von Regeln und Gesetzen

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 10.10.2014 10:51 Uhr
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Vertriebsrecht umfasst eine Fülle von Regeln und Gesetzen
Vertriebsrecht umfasst eine Fülle von Regeln und Gesetzen
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Vertriebsrecht.html Angesicht der fortschreitenden Globalisierung in Handel und Wirtschaft wird das Vertriebsrecht immer komplexer, da nationale und internationale Normen und Gesetze beachtet werden müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Vertriebsrecht umfasst die Regelungen zur Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Insbesondere regelt das Vertriebsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Handelsvertreter sowie Vertragshändler. Ebenso umfasst es auch die Regelungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, zwischen Versicherer und Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler. Nicht berührt sind in der Regel die Rechtsbeziehungen zum Endkunden. Die anwendbaren Vorschriften des Vertriebsrechts finden sich vorwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus sind aber auch Regelungen aus dem Wettbewerbsrecht, dem Kartellrecht und zunehmend des internationalen Rechts zu beachten. Auf Grund dieser Komplexität ist es bei der Gestaltung der Verträgen ratsam, im nationalen und internationalen Vertriebsrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzuziehen. Diese setzen die Vertragsinhalte detailliert und fundiert auf, optimieren bereits bestehende Verträge, erstellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und überprüfen die wettbewerbsrechtlichen und lizenzvertraglichen Aspekte der Vertriebsbeziehungen. Ziel ist es, mögliches Konfliktpotenzial von vornherein zu entschärfen bzw. zu beseitigen, so dass zwischen den beteiligten Vertragspartnern eine vertrauensvolle und zufriedenstellende Geschäftsbeziehung entstehen kann. Dennoch kann es natürlich auch immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Auch bei der Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Forderungen sollte auf anwaltliche Unterstützung nicht verzichtet werden. Lösungen können außergerichtlich oder gerichtlich erzielt werden. Auch kann es für eine Vertragspartei unter Umständen sinnvoller und ratsam sein, die Zusammenarbeit zu beenden. Das ist wegen der bestehenden Verträge nicht immer ganz einfach. Dann muss die Geschäftsbeziehung aufgelöst werden. Auch dies soll ohne finanziellen Schaden geregelt werden und zwischen den Parteien muss eine Lösung gefunden werden, die am Ende alle Beteiligten zufrieden stellt. Auch die vertraglich geregelten Kündigungsregelungen müssen dabei überprüft und ggfs. angewandt werden. Bei internationalen Geschäftsbeziehungen muss außerdem die international geltende Rechtsprechung beachtet werden. Diese ist den verschiedenen Staaten unterschiedlich geregelt. Auch hier können im internationalen Recht erfahrene Rechtsanwälte die Interessen des Mandanten wahren. Im Idealfall besteht auch eine Kooperation mit einer Kanzlei im Ausland. http://www.grprainer.com/Vertriebsrecht.html

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