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Was tun bei Abmahnung oder Mahnbescheid der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

Pressemeldung von: AID24 Rechtsanwaltskanzlei - 07.05.2014 15:58 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Im Dezember 2013 und Anfang 2014 beantragte die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zahlreiche Mahnbescheide gegenüber Abgemahnten. Diesen wurde vorgeworfen eine angebliche Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.
Was tun bei Abmahnung oder Mahnbescheid der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?
Rechtsanwalt Christoph Scholze von der AID24 Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden
Welche Mandantschaft wurde von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bisher angegeben?

Nach den der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Fällen , teilte die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit von nachfolgenden Personen bzw. Gesellschaften beauftragt worden zu sein: Two Guns Disribution, LLC, Christian Königseder, Malibu Media LLC, Thomas Stengaard, Celebrate Records GmbH, Track by Track Records UG und Alexaner Komlew.

Bei den uns vorliegenden Abmahnfällen wurde die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH häufig für die Malibu Media LLC zu den Filmwerken LA Plans und Czech Beauties tätig. Außerdem konnten wir Anfang 2014 feststellen, dass für Two Guns Disribution, LLC zum Filmwerk 2 Guns vermehrt wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurde.

Was macht die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Regelfall in einer Abmahnung geltend?

In den uns vorliegenden Abmahnungen wurde von dieser eine Zahlung und Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.

Was kann man nach Erhalt eines Mahnbescheides oder einer Abmahnung tun?

Wir konnten in den uns vorliegenden Fällen feststellen, dass die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung häufig nicht notwendig war. Es konnten weniger belastende Maßnahmen zur Verteidigung des Abgemahnten ergriffen werden.

Verhindern Sie ein gerichtliches Verfahren wie beispielsweise einen Mahnbescheid, indem Sie unverzüglich nach Zugang eines Abmahnschreibens einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Urheberrecht oder IT-Recht noch vor einem möglichen Fristablauf aufsuchen.

Wiesbaden, 07.05.2014 - Beachten Sie bitte, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.

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Firmenkontakt:
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Christoph Scholze
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
E-Mail: kanzlei@aid24.de
Telefon: 0611 / 97 77 44 14
Homepage: http://www.aid24.de


Firmenbeschreibung:
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist schwerpunktmäßig im Informationstechnologie- & Urheberrecht, insbesondere im Bereich der Verteidigung gegen Abmahnungen aufgestellt. In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen unter anderem Abmahnungen der Kanzleien Rasch Rechtsanwälte, Sasse & Partner Rechtsanwälte, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte und von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor, welche diese angeblich für ihre Mandantschaft gegenüber Mandanten der AID24 Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen hatten.

Pressekontakt:
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Christoph Scholze
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
E-Mail: kanzlei@aid24.de
Telefon: 0611 / 97 77 44 14
Homepage: http://www.aid24.de

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