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Was tun bei Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte wegen Filesharing?

Pressemeldung von: AID24 Rechtsanwaltskanzlei - 19.11.2013 13:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aus den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 liegen der AID24 Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg vor. Meist wird den Abgemahnten vorgeworfen unerlaubt geschützte Tonaufnahmen verwertet zu haben.
Was tun bei Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte wegen Filesharing?
Rechtsanwalt Christoph Scholze von der AID24 Rechtsanwaltskanzlei aus Wiesbaden
Welche Mandantschaft und Werke gab die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte bisher in den vorliegenden Abmahnungen an?

In der Regel ordnet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte folgenden Gesellschaften die ihnen jeweils nachstehenden Werke zu:

Universal Music GmbH
- "Aggro Berlin" des Künstlers Sido
- "Back to Black" der Künstlerin Amy Winehouse
- "Talk That Talk" der Künstlerin Rihanna
- "Grosse Freiheit" der Künstlergruppe Unheilig
- "Recovery" des Künstlers Eminem
- "The Fame Monster" der Künstlerin Lady Gaga
- "Born To Die" der Künstlerin Lana Del Rey

EMI Recorded Music GmbH
- "This Is War" der Künstlergruppe 30 Seconds To Mars

EMI MusicGermanyGmbH & Co.KG
- "Teenage Dream: The Complete Confection" der Künstlerin Katy Perry

Was verlangt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte meist von den Abgemahnten?

In der Regel sollen die Abgemahnten einen Abgeltungsbetrag zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.

Wie könnte sich ein Abgemahnter verhalten, wenn er eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erhalten hat?

In der Regel ist es nicht sinnvoll eine vom Abmahner vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben, da alternative Verteidigungsstrategien weniger belastend für den Abgemahnten sein können. Kontaktieren Sie vor einem möglichen Fristablauf einen Rechtsanwalt, vorzugsweise mit Schwerpunkt im IT- und Urheberrecht , soweit Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte betroffen sind.

Wiesbaden, 19.11.2013 - Beachten Sie bitte, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Christoph Scholze
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
E-Mail: kanzlei@aid24.de
Telefon: 0611 / 97 77 44 14
Homepage: http://www.aid24.de


Firmenbeschreibung:
Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist schwerpunktmäßig im Informationstechnologie-, Urheber- & Markenrecht, insbesondere im Bereich der Verteidigung gegen Abmahnungen aufgestellt. In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen unter anderem Abmahnungen der Kanzleien Rasch Rechtsanwälte, Sasse & Partner Rechtsanwälte, Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte und von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor, welche diese angeblich für ihre Mandantschaft gegenüber Mandanten der AID24 Rechtsanwaltskanzlei ausgesprochen hatten.

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AID24 Rechtsanwaltskanzlei
Christoph Scholze
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
E-Mail: kanzlei@aid24.de
Telefon: 0611 / 97 77 44 14
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