Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Widerruf bei Immobiliendarlehen ab 2010

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 27.09.2016 09:41 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Widerruf bei Immobiliendarlehen ab 2010

Widerruf bei Immobiliendarlehen ab 2010
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html
Der Widerrufsjoker bietet bei Immobiliendarlehen, die seit dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, immer noch die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen und von den niedrigen Zinsen zu profitieren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Bei Immobiliendarlehen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, ist das "ewige" Widerrufsrecht nach wie vor intakt. Vorausgesetzt die Bank oder Sparkasse hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, ist der Widerruf dieser Darlehensverträge auch heute noch möglich.

Der Widerruf bietet verschiedene Vorteile. Die Zinsen sind in den vergangenen Monaten auf ein historisches Tief gefallen. Darlehensverträge können heute zu wesentlich günstigeren Konditionen geschlossen werden als noch vor einigen Jahren. Durch einen erfolgreichen Widerruf wird der bestehende Darlehensvertrag rückabgewickelt und eröffnet dem Verbraucher die Möglichkeit, angesichts der niedrigen Zinsen günstig umzuschulden. Je nach Darlehenshöhe und Zinskonditionen können auf diese Weise nennenswerte Beträge gespart und die Zinslast spürbar gesenkt werden.

Im Gegensatz zu einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens wird beim Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Auch hier liegt eine hohe Ersparnis. Sollte ein Darlehen bereits unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig getilgt worden sein, können sich Verbraucher durch den erfolgreichen Widerruf diese Entschädigung von den Banken und Sparkassen zurückholen.

Die Kreditinstitute haben auch seit 2010 noch häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, so dass die ursprüngliche Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und der Widerruf immer noch möglich ist. Für den Laien ist es allerdings schwierig zu erkennen, ob die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Im Bankrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html)erfahrene Rechtsanwälte können aber prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Darlehenswiderruf vorliegen.

Bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, endete das "ewige" Widerrufsrecht durch eine Gesetzesänderung am 21. Juni 2016. Wurde der Widerruf noch fristgerecht erklärt, geht es nun darum, ihn auch gegen die Banken und Sparkassen durchzusetzen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Kreditinstitute den Widerruf ohne weiteres akzeptieren werden. Die Rechtslage ist allerdings in den meisten Fällen eindeutig, sodass die Banken kaum Argumente haben, die einer rechtlichen Überprüfung standhalten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/bankrecht.html

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.