Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?

Pressemeldung von: Infocenter der R+V Versicherung - 15.07.2026 20:43 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V-Infocenter: Ein harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben

Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?
(Bildquelle: Pixabay)
Wiesbaden, 15. Juli 2026. Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen. Denn ein harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Als private Erinnerung sind Urlaubsfotos meist unproblematisch. Heikel kann es jedoch werden, wenn die Bilder veröffentlicht oder weiterverbreitet werden. „Entscheidend ist, was auf dem Foto zu sehen ist und wo es aufgenommen wurde“, sagt Céline-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V Versicherung.

Sind beispielsweise fremde Menschen klar erkennbar und nicht nur zufällig im Hintergrund, dürfen die Fotos meist nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders sensibel sind Aufnahmen von Kindern und von Menschen in Badekleidung, in FKK-Bereichen oder in peinlichen Situationen. „Wer fremde Menschen gezielt fotografiert und das Bild posten möchte, sollte vorher um Erlaubnis fragen“, rät R+V-Expertin Zinkel.

Außenansicht meist erlaubt

Entspannter ist die Situation bei Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum. In Deutschland gibt es das „Panoramarecht“. Das heißt, solche Fotos dürfen meist veröffentlicht werden, wenn die Objekte fest an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen stehen. Bei Gebäuden gilt das allerdings nur für die äußere Ansicht. „Die Aufnahme muss zudem von einem allgemein zugänglichen Ort aus entstehen“, betont Céline-Estelle Zinkel. „Wer über Zäune fotografiert, Leitern nutzt oder eine Drohne einsetzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlich sicheren Bereichs.“

Andere Regeln in Gebäuden

Doch wie sieht es in Museen, Kirchen, Hotels, Freizeitparks oder Ausstellungen aus? Hier gilt oft das Hausrecht. Fotografieren kann verboten oder nur für private Zwecke erlaubt sein. Fotos von Kunstwerken dürfen meist ebenfalls nicht einfach veröffentlicht werden. „Nicht alles, was man sehen kann, darf man auch fotografieren und posten“, fasst Zinkel zusammen.

Auch im Ausland gelten mitunter andere Regeln als in Deutschland – etwa für Sehenswürdigkeiten, Kunstwerke, Drohnenaufnahmen oder für Sicherheitsbereiche. Urlauber sollten im Zweifelsfall lieber nachfragen oder das Foto nur privat nutzen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Fotoverbote in Museen, Kirchen, Hotels oder Freizeitparks unbedingt beachten.

- Keine heimlichen Aufnahmen machen – besonders nicht am Strand, am Pool oder in FKK-Bereichen. Fotos von anderen Kindern grundsätzlich nicht veröffentlichen.

- Bei Drohnenaufnahmen vorher prüfen, ob sie erlaubt sind.

- Militärische Anlagen, Flughäfen, Häfen, Grenzübergänge oder Polizeigebäude nicht fotografieren – besonders nicht im Ausland.

- Urlaubsbilder lieber erst öffentlich teilen, wenn man wieder zu Hause ist. Eine erkennbar leere Wohnung kann Diebe anlocken.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de


Firmenbeschreibung:
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Pressekontakt:
Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.