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Auch zukünftig kein Ölheizungsverbot per Gesetz

Pressemeldung von: Supress - 02.11.2020 15:58 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Verunsicherung durch widersprüchliche Medienberichte

Auch zukünftig kein Ölheizungsverbot per Gesetz
Foto: stock.adobe.com / MQ-Illustrations (No. 9210)
sup.- Welche Rolle wird die Wärme-Energie Öl bei künftigen Heizungsmodernisierungen noch spielen? Gar keine, fürchten manche Hausbesitzer, die sich in letzter Zeit zunehmend von widersprüchlichen oder unvollständigen Medienberichten verunsichert fühlen. Danach scheint das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Neuinstallation einer Ölheizung schon in wenigen Jahren grundsätzlich zu verbieten. Der Primärenergiebedarf von Gebäuden solle auf diese Weise verringert werden. Zweifellos eine wichtige Zielsetzung, aber das vermeintliche Ölheizungsverbot ab Anfang 2026 entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Missverständnis. Denn auch nach diesem Zeitpunkt wird es zahlreiche Häuser geben, in denen Heizöl bei Sanierungen die erste Wahl für den Heizungsbrennstoff sein darf. Beispielsweise immer dann, wenn die Maßnahmen einen wichtigen Aspekt umfassen, der jedem Eigentümer oder Bauherrn ohnehin dringend zu empfehlen ist: die Einbindung erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung.

Wer also klimaschonende Energiequellen wie Photovoltaik, Solarthermie, einen Pelletkaminofen oder eine Wärmepumpe in das geplante Gebäudekonzept integriert, der braucht auch in Zukunft auf den bewährten Brennstoff Heizöl nicht zu verzichten. "Es gibt kein Ölheizungsverbot, lediglich eine Zusammenführung bestehender und neuer Auflagen, die Eigentümer zu berücksichtigen haben", so das Institut für Wärme und Mobilität (IWO), das zudem auf die hohe Energieeffizienz und den damit verbundenen Spar-Effekt zeitgemäßer Öl-Brennwerttechnik verweist. Bis zum Jahr 2025 darf solch eine ölbetriebene Brennwertheizung nach wie vor ohne die Kombinationsvorgabe installiert werden. Und dort, wo ein Haus weder regenerativ noch mit Gas oder Fernwärme versorgt werden kann, lässt die Gesetzeslage selbstverständlich auch darüber hinaus den Einbau einer Ölheizung zu.

Öl wird also noch für lange Zeit einen erheblichen Beitrag zum deutschen Energiemix für Heizungswärme und Warmwasserbereitung leisten. Als Bestandteil eines so genannten Hybridsystems mit erneuerbaren Anteilen stellt die Ölheizung im Gegensatz zu herkömmlichen Heizungsanlagen einen deutlich geringeren Kostenfaktor dar. Umso wichtiger ist es für Verbraucher, auf eine korrekte Abrechnung und deshalb auch auf exakte Mengenmessungen bei der Öl-Lieferung zu achten, um diesen Vorteil nicht zu gefährden. Verbraucherschützer raten deshalb zu Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (https://www.guetezeichen-energiehandel.de), die von neutralen Experten überwacht werden. Bei Anbietern mit diesem Qualitätsprädikat werden Warenbeschaffenheit, Lieferstandards, Verwaltungsabläufe und Preistransparenz ebenso kontrolliert wie die Eichgültigkeit und die einwandfreie Funktionsweise der Zähler an den Lieferfahrzeugen ( www.guetezeichen-energiehandel.de (https://www.guetezeichen-energiehandel.de)).

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