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Energiesteuer: Bürokratieaufwand für produzierendes Gewerbe steigt

Pressemeldung von: ISPEX AG - 29.07.2014 09:15 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Der Aufwand für Unternehmen, die den sogenannten Spitzenausgleich beantragen möchten, ist deutlich gestiegen. Außerdem gilt es, die unterjährige Frist zum 31. Juli 2014 zu beachten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung, aktuell hin. Bayreuth. Der Aufwand für Unternehmen, die den sogenannten Spitzenausgleich beantragen möchten, ist deutlich gestiegen. Außerdem gilt es, die unterjährige Frist zum 31. Juli 2014 zu beachten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung, aktuell hin.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können im Rahmen des Spitzenausgleichs (nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG) teilweise von der Strom- und Energiesteuer entlastet werden. Um diese Entlastung zu beantragen, muss seit dem Jahr 2013 ein Nachweis über ein vorhandenes Energie- oder Umweltmanagementsystem erbracht werden. Kleine und mittlere Unternehmen können ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz einführen.

Die Anforderungen für die Testierung eines entsprechenden Systems in der Einführungsphase sind nunmehr erheblich gestiegen. Im Jahr 2013 mussten im Rahmen der Einführungsphase eine Analyse der eingesetzten Energieträger erbracht und diverse Unternehmenserklärungen abgegeben werden. Diese Unterlagen wurden im Rahmen einer Dokumentenprüfung von einem zugelassenen Zertifizierungsunternehmen testiert.

Für das Antragsjahr 2014 muss nun neben den aktualisierten Unterlagen aus 2013 zusätzlich eine Analyse der Energieverbraucher erstellt werden, was die Komplexität und den Aufwand für das Unternehmen deutlich erhöht. Zudem müssen die Angaben von einem Zertifizierungsunternehmen direkt vor Ort im Unternehmen geprüft werden. Der Vor-Ort-Termin muss vor dem 31. Dezember 2014 erfolgen, damit 2015 ein Antrag auf Spitzenausgleich für das Antragsjahr 2014 erfolgen kann. Da die Auditorenkapazitäten bei den Zertifizierungsunternehmen gegen Ende des Jahres aller Voraussicht nach knapp werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig die Testierung vorzubereiten und einen Termin mit einem Zertifizierungsunternehmen zu vereinbaren.

"Durch die erhöhten Anforderungen sowie den zeitlichen Druck für die Umsetzung dürfte für viele Unternehmen der Nachweis eines entsprechenden Systems ohne Expertenhilfe schwierig werden", prognostiziert Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG.

"Zudem erleben wir derzeit in der Praxis immer wieder eine Verunsicherung bei Unternehmen, aber auch bei Zertifizierungsunternehmen, was die gesetzlichen Anforderungen betrifft. Wieder einmal wurden hier Vorschriften mit der heißen Nadel gestrickt, ohne die Beteiligten aus der Praxis ausreichend einzubeziehen und für Rechtsklarheit zu sorgen", führt Arnold weiter aus.

Für Unternehmen die in 2013 unterjährig eine Strom- und Energiesteuervergütung beantragt hatten, gibt es eine weitere Frist zu beachten. Bis zum 31. Juli 2014 muss das Unternehmen einen zusammenfassenden Antrag für das Gesamtjahr 2013 beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Wird der zusammenfassende Antrag nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, fordert das Hauptzollamt die bereits während des Jahres gewährten Steuerentlastungen zurück.

Ob Unternehmen einen Anspruch auf den Spitzenausgleich haben, hängt von dem Energieverbrauch und den Rentenversicherungsbeiträgen ab. Die Energieexperten der ISPEX AG können den Anspruch im Rahmen der energiewirtschaftlichen Beratung überprüfen und unterstützen die Unternehmen gegebenenfalls bei der Beantragung der Strom- und Energiesteuer. Für die notwendigen Nachweise eines

Energiemanagementsystems oder eines alternativen Systems in der Einführungsphase 2014 und im Regelbetrieb ab 2015 führt die ISPEX AG die entsprechenden Systeme bei Unternehmen ein.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

ISPEX AG: www.ispex.de
Energie-Handelsplatz: www.energie-handelsplatz.de

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Firmenkontakt:
ISPEX AG
Jürgen Scheurer
Nürnberger Str. 38
95448 Bayreuth
E-Mail: juergen.scheurer@ispex.de
Telefon: 0921 150911138
Homepage: http://www.ispex.de


Firmenbeschreibung:
Die ISPEX AG ist eines der bedeutendsten unabhängigen Energieberatungsunternehmen in Deutschland. Seit 2006 betreut ISPEX erfolgreich Kunden aus dem industriellen, gewerblichen und öffentlich-rechtlichen Bereich bei energiewirtschaftlichen Fragen.

Mit über 40 Mitarbeitern in Bayreuth und Hannover bietet ISPEX innovative Beratungsleistungen, gestützt auf gezielt entwickelte Online-Systeme. ISPEX vereint wirtschaftliche und technische Energiekompetenz unter einem Dach und bietet damit umfassende Beratungslösungen aus einer Hand.

Industriekunden kaufen mit ISPEX Strom und Gas schnell, sicher und zu marktgerechten Konditionen. Für seine Kunden führt ISPEX täglich Energieauktionen und Energieausschreibungen durch. ISPEX wählt dabei die Lieferanten aus, die zum Kunden und seinem Abnahmeverhalten passen. Dazu stehen mit einer eigenen Online-Energiehandelsplattform und dem internetbasierten Energie-Controllingsystem die modernsten Beschaffungswerkzeuge zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die ISPEX-Experten Beratung in den Bereichen Energieeffizienz, Energiemanagementsysteme und Energieaudits.

Rund 1.000 Unternehmenskunden an etwa 4.500 Standorten und einem jährlichen Energievolumen von knapp drei Terawattstunden vertrauen auf ISPEX und profitieren von leistungsfähigen Energielieferanten und marktgerechten Energiepreisen.

ISPEX AG - Sitz der Gesellschaft: Bayreuth - Handelsregister: Amtsgericht Bayreuth, HRB 4280 - Vorstand: Dr. jur. Stefan Arnold (Vors.), Dipl.-Kfm. Marco Böttger, Dr. Thilo Gans, Dipl.-Ing. Andreas Seegers - Aufsichtsratsvorsitzender: RA Harald Petersen.



Pressekontakt:
ISPEX AG
Jürgen Scheurer
Scheurer
95448 Bayreuth
E-Mail: presse@ispex.de
Telefon: +49 921 150911-138
Homepage: http://www.ispex.de

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