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Heizöltanks in Wasserschutzgebieten

Pressemeldung von: Supress - 23.11.2015 11:13 Uhr
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Besondere Sorgfaltspflichten für Betreiber
Heizöltanks in Wasserschutzgebieten
Foto: Fotolia / bluedesign
sup.- Unterirdisch installierte Heizöltanks müssen alle fünf Jahre auf ihre Dichtigkeit und die Funktionsfähigkeit ihrer Sicherheitseinrichtungen überprüft werden. In Wasserschutzgebieten verkürzt sich das vorgeschriebene Prüfintervall sogar auf 2,5 Jahre. Darauf hat der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) hingewiesen. Nur durch regelmäßige und gründliche Inspektionen lässt sich das Risiko einer Umweltbelastung vermeiden, die beispielsweise durch Korrosionsschäden im Inneren des Tanks oder durch Ausfälle bei den Leckanzeigegeräten entstehen kann. Bedroht durch austretendes Öl sind dann sowohl das Erdreich als auch das Grundwasser, was innerhalb eines Wasserschutzgebietes besonders fatale Folgen hätte. Diese Gebiete dienen dazu, Gewässer für die derzeitige oder auch für eine künftige öffentliche Wasserversorgung zu schützen. Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe wie z. B. Heizöl könnten diese Nutzung verhindern. Wenn eine vollständige Behebung solcher Schäden überhaupt möglich ist, gestaltet sie sich fast immer äußerst aufwändig und kostenintensiv. Oberirdisch weisen offizielle Schilder auf die besonderen Sorgfaltspflichten in dem jeweiligen Wasserschutzgebiet hin. Die Verantwortung für die unterirdisch installierten Tanks liegt jedoch allein beim jeweiligen Betreiber - auch ohne Warnhinweise oder amtliche Aufforderungen. Er muss sich darum kümmern, dass die Begutachtung von Tank, Armaturen und Leitungen auf Mängel oder Materialverschleiß turnusmäßig sowie fachgerecht stattfindet. Es ist deshalb empfehlenswert, bei der Auswahl eines Anbieters für diese Inspektionen auf das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) zu achten. Dann ist gewährleistet, dass die Tank-Kontrollen vorschriftsmäßig durch einen nach Wasserrecht zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden. Die spezialisierten Betriebe mit Gütezeichen müssen darüber hinaus in einem strengen Prüfverfahren ihre Seriosität, den Schulungsstand der Mitarbeiter und ihre Beratungskompetenz unter Beweis stellen. Unter www.bbs-gt.de finden interessierte Tankbesitzer bundesweit für jeden Postleitzahlenbereich eine Auflistung aller Fachbetriebe, denen das RAL-Gütezeichen verliehen wurde. Auch bei oberirdischer Lagerung bzw. bei Kellertanks, die nicht einer gesetzlich vorgeschriebenen, wiederkehrenden Prüfungspflicht unterliegen, können diese Tankschutz-Profis einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung potenzieller Ölschäden leisten.

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