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Heizungsgesetz - mit Holz auf dem Weg in die Unabhängigkeit

Pressemeldung von: Lorenz & Company Werbeagentur GmbH - 22.06.2023 12:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Heizen mit Holz - Wärme der Zukunft

Heizungsgesetz - mit Holz auf dem Weg in die Unabhängigkeit
Das neue Heizungsgesetz erlaubt moderne Holzfeuerstätten wie Kachelöfen. (Bildquelle: AdK/www.kachelofenwelt.de/Gutbrod)
Das neue Heizungsgesetz (GEG) für mehr Klimaschutz wurde entschärft und soll nun doch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. Laut Gesetzentwurf soll ab Januar 2024 jede im Neubau neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben werden. Bestehende funktionierende Heizsysteme müssen nicht ausgetauscht und defekte Heizungen dürfen repariert werden. Ebenso gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Die 65 Prozent an vorgeschriebenen Erneuerbaren können durch Einbau einer Wärmepumpe, den Anschluss an ein Wärmenetz oder andere Optionen erreicht werden. Auch Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, sollen erlaubt sein. Zwar wird schon jetzt in jedem zweiten Neubau eine Wärmepumpe eingebaut, wer auf echte Unabhängigkeit Wert legt - auch im Hinblick auf teure Stromrechnungen - der wählt Holz oder Pellets als zukunftssichere Alternative.

Wärmewende selbst gestalten, nicht auf kommunale Wärmeplanung warten
Bis 2028 sollen Länder und Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. So erhalten die Bürger eine Orientierung, ob sie künftig auch ein Fern- oder Nahwärmenetz nutzen können, oder lieber die Unabhängigkeit durch andere kombinierbare regenerative Wärmeerzeuger anstreben - zum Beispiel mit einer modernen Pellet- oder Scheitholz-Feuerstätte. Solange jedoch diese Wärmeplanung nicht existiert, gelten die Regeln des GEG für den Heizungstausch nicht - und es dürfen z. B. auch Gasheizungen eingebaut werden, die "H2-ready" auf den späteren Einsatz von Wasserstoff (Beimischung) ausgelegt sind. Erst wenn bis 2028 keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen die Bürger die Vorgaben aus dem GEG einhalten.

Technologieoffen: alle klimaneutralen Heizsysteme gleichwertig
Zur Erfüllung der 65-Prozent-Regel ist eine individuelle, technologieoffene Lösung möglich. In Frage kommen nicht nur eine Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz. Vielmehr kann der "Erneuerbaren-Anteil" auch komplett durch eine moderne, mit Holz oder Pellets betriebene Feuerstätte erreicht werden. Und auch eine Kombination mit einer Solarthermie-Anlage ist machbar.

Kein Grund zur Panik - Beratung und Planung vom Fachmann
Beim Wechsel zur regenerativen Zukunftswärme leisten moderne Holzfeuerstätten einen unverzichtbaren Beitrag und geben mehr Freiheit. Für die optimale und sichere Lösung sollte man auf jeden Fall Rat vom Ofen- und Luftheizungsbauer einholen. Mit einem modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Pelletofen ist man versorgungssicher und unabhängig von schwankenden Entwicklungen für die Zukunft gut aufgestellt. Der Fachmann übernimmt die komplette Abstimmung des Heizsystems auf den Bedarf.

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