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Holzfeuerungen weiterhin erlaubt

Pressemeldung von: Lorenz & Company Werbeagentur GmbH - 18.09.2023 11:32 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Neues Gebäudeenergiegesetz - feuerfeste Fakten

Holzfeuerungen weiterhin erlaubt
Kachelofentage vom 29. September bis 7. Oktober 2023 (Bildquelle: AdK/www.kachelofenwelt.de)
Wie kann man zukunftssicher heizen? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Bundestag beschlossen und soll zum 1.1.2024 in Kraft treten. Verbraucher sind weiterhin verunsichert. Dabei gilt weiterhin: Auch ab dem Jahr 2024 sind Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen erlaubt. Fakt ist, das GEG bezieht sich nur auf Heizungsanlagen, nicht auf klassische Einzelraumfeuerstätten.

Kein Verbot - Holz laut EU-Beschluss weiterhin erneuerbarer Energieträger
Für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte gibt es im GEG definitiv kein Verbot. Diese Geräte, z. B. Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen, dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen. Lediglich veraltete Feuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, müssen - gemäß der 2. Stufe der 1. BImSchV - nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie die Anforderungen dieser Verordnung nicht erfüllen. Dies ist unabhängig vom GEG.

Was schreibt das GEG vor?
Tritt das GEG in Kraft, sollen ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen in Neubauten mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude gilt eine Übergangsfrist bis die Kommunen eine konkrete Wärmeplanung zur umweltfreundlichen Umgestaltung ihrer Heizinfrastruktur, z.B. mit Nah- oder Fernwärme, erarbeitet haben. Diese Planung soll ab 2026 in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern verfügbar sein, ab 2028 für die übrigen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Für Bestandsgebäude gilt: Funktionierende Öl- oder Gasthermen müssen nicht ausgetauscht werden und auch defekte Heizungen dürfen repariert werden. Erst wenn die Wärmepläne der Städte und Gemeinden vorliegen, tritt das GEG für bestehende Gebäude in Kraft. Das bedeutet: Eine neue Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu können auch Scheitholzkessel sowie Pelletheizungen beitragen, die weiterhin genutzt bzw. eingebaut werden dürfen.

Regeneratives Duo: Holzfeuerstätte entlastet Wärmepumpe
Wer mit moderner Heiztechnik und regenerativem Brennstoff nachhaltig unabhängig sein möchte, ist mit einer wasserführenden Holzfeuerstätte zukunftssicher aufgestellt. Denn ein Kachelofen oder Heizkamin mit Wassertechnik lässt sich auch mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe kombinieren. Er speist seine Wärme in den zentralen Pufferspeicher - für Heizung und Warmwasser und entlastet die Hauptheizung. Besonders in der kalten Jahreszeit senkt diese Hybridheizung den Stromverbrauch der Wärmepumpe und erhöht deren Wirkungsgrad. Das Zusammenspiel wird elektronisch gesteuert.

Ofen- und Luftheizungsbauer Fachmann für Zukunftswärme
Für die optimale Auslegung und Abstimmung des Systems ist der Ofen- und Luftheizungsbauer der richtige Partner. Mit ihm lässt sich die persönliche Energiewende mit Holz zukunftssicher gestalten.

Kachelofentage 2023
Die Kachelofentage vom 29. September bis 7. Oktober bieten die Gelegenheit, sich über Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen und das Heizen mit Holz zu informieren. Adressen von Ofenbauern in der Nähe gibt es auf www.kachelofenwelt.de

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Als Dachverband repräsentiert der GesamtVerband OfenBau e.V. (GVOB) das Handwerk, die Industrie und den Großhandel bei übergreifenden Themen der Branche gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit.

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