Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Wärmeausdehnung darf Heizöl nicht verteuern

Pressemeldung von: Supress - 25.06.2018 15:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Abrechnung nur mit Temperaturkompensation

sup.- Heizöl dehnt sich bei Hitze aus und zieht sich bei Kälte wieder zusammen. Dieser physikalisch unvermeidliche Vorgang hat Auswirkungen auf die Kosten einer Tankbefüllung. Um zu verhindern, dass z. B. bei Lieferungen an warmen Sommertagen ein überhöhter Preis wegen des vorübergehend größeren Volumens berechnet wird, sind die Händler zur so genannten Temperaturkompensation verpflichtet: Die gemessene Liefermenge muss grundsätzlich auf den Wert umgerechnet werden, der sich bei einer Basistemperatur von exakt 15 Grad Celsius ergeben hätte. Ob die Zähler und die Umrechnungseinheit korrekt arbeiten, wird regelmäßig von den Eichbehörden kontrolliert - allerdings in großen zeitlichen Intervallen. Wer sich eine engmaschigere Überwachung der Abrechnungsmodalitäten wünscht, sollte bei einem Heizöl-Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) bestellen. Dann gibt es zusätzlich unangemeldete Kontrollbesuche neutraler Sachverständiger, die die gesamte Mess- und Abgabetechnik des Händlers unter die Lupe nehmen (www.guetezeichen-energiehandel.de).

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Supress
Andreas Uebbing
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
0211/555548
redaktion@supress-redaktion.de
http://www.supress-redaktion.de


Firmenbeschreibung:
Supress
Redaktion Andreas Uebbing

Pressekontakt:
Pressekontakt
Supress
Andreas Uebbing
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
0211/555548
redaktion@supress-redaktion.de
http://www.supress-redaktion.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.