Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

"Die gut genutzte Bilanz" - neues Whitepaper von Firstwaters erschienen

Pressemeldung von: Firstwaters - 17.04.2014 12:13 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ab 2014 müssen Banken die Belastung ihrer Vermögenswerte (Asset Encumbrance) offenlegen.Was das in der Umsetzung heißt, steht im aktuellen Whitepaper von Firstwaters.
"Die gut genutzte Bilanz" - neues Whitepaper von Firstwaters erschienen
Firstwaters White Paper: Die gut genutzte Bilanz - Titelseite
Am 31. Dezember 2014 ist es so weit. Große Kreditinstitute und Wertpapierfirmen müssen erstmalig die Belastung ihrer Vermögenswerte bei der BaFin melden. Das bedeutet, sie legen offen, in welcher Höhe Barmittel und Wertpapiere als Sicherheiten bei anderen Marktteilnehmern hinterlegt sind. Im Insolvenzfall stünden diese Mittel nicht mehr zur Bedienung anderer Gläubiger zur Verfügung.

Wieder einmal sind die Ausführungsbestimmungen der Europäischen Bankenaufsicht EBA noch nicht bis ins Detail vorgegeben, wenn die Vorschrift in Kraft tritt. Dennoch müssen die Banken nach den Vorgaben der Capital Requirements Regulation (CRR) ihre Belastungsquote melden und Prozesse und Systeme entsprechend anpassen, um den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

Wie weit die Vorgaben schon konkretisiert sind und was das für Banken in der Umsetzung bedeutet, lässt sich im aktuellen Whitepaper "Die gut genutzte Bilanz" der Unternehmensberatung Firstwaters nachlesen. Martin Mildner, der das Papier als Spezialist für Derivateregulierung bei Firstwaters verfasst hat, ist optimistisch: "Wenn man es geschickt anstellt. lässt sich die Encumbrance-Meldung gut in den Steuerungskreislauf der Gesamtbanksteuerung einbinden."

Das Whitepaper steht auf der Website von Firstwaters als PDF zum kostenlosen Download bereit:
Lesen Sie hier Bildquelle:kein externes Copyright

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
Firstwaters
Jörg Digmayer
Dämmer Tor 3
63741 Aschaffenburg
E-Mail: joerg.digmayer@firstwaters.de
Telefon: 06021-454840
Homepage: http://www.firstwaters.de


Firmenbeschreibung:
Firstwaters ist eine unabhängige Unternehmensberatungsgesellschaft, die schwerpunktmäßig für Banken und andere Finanzdienstleister arbeitet. Das Unternehmen ist darauf spezialisiert, die Verbindung zwischen Geschäftsstrategie, Geschäftsprozessen und Technologie herzustellen und unmittelbar einsatzfähige, individuelle Lösungen zu implementieren. Das Unternehmen wurde in 2000 gegründet und hat zur Zeit knapp 50 Mitarbeiter.

Pressekontakt:
Firstwaters
Jörg Digmayer
Dämmer Tor 3
63741 Aschaffenburg
E-Mail: joerg.digmayer@firstwaters.de
Telefon: 06021-454840
Homepage: http://www.firstwaters.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.