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Pressemeldung von: SFP e.V. - 04.03.2015 20:48 Uhr
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Über tausendzweihundert Prozent Unterschied bei gleichem Vorgang

Gebühren bei Rückbelastung von Lastschriften
Rainer König (Name geändert) ist für die Finanzen eines Mittelstandsvereins verantwortlich. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird mit Lastschrift vom Konto der Mitglieder abgebucht. In einigen Fällen kommt es vor, dass die Lastschrift wieder zurückbelastet wird. Meist wird dafür kein Grund genannt. Natürlich verlangen die Kreditinstitute dafür Geld. Das ist soweit nachvollziehbar. König traute seinen Augen nicht, schaute mehrfach hin und rechnete einmal nach. Die geringste Gebühr wurde von der Postbank verlangt. Mit nur zweiundzwanzig Cent wird dort der Aufwand berechnet. Doch Volksbanken und Sparkassen verlangen für den gleichen Vorgang satte drei Euro. Zu den Gebührenschneidern gehören bei dieser Stichprobe: VR Bank im Enzkreis, Volksbank Kraichgau und die Sparkassen Mainfranken und Hohenlohe. Deutsche Bank und Norisbank verlangen mit 2,95 Euro nur wenig darunter. Und Commerzbank und Kreissparkasse Vulkaneifel liegen bei 2,84 Euro ähnlich hoch. In Euro ausgedrückt scheint das nicht überwältigend viel zu sein. Aber in Prozent beträgt der Unterschied zur Postbank sagenhafte 1.264 Prozent! Nun muss man sich fragen, ob die Postbank wirklich um so vieles effektiver arbeitet, als andere Banken. Oder der Verdacht drängt sich auf, dass bei sinkenden Zinsmargen, also die Differenz zwischen Sparzinsen und Darlehenszins, viele Kreditinstitute zu fast wucherhaften Gebühren verleitet werden. Für einen Verein mit beispielsweise fünfzig Rückbelastungen von Lastschriften wären sicherlich die hundertfünfzig Euro zwar unangenehm, jedoch zu verkraften. Aber es gibt viele Vereine oder Firmen mit Lastschriftverfahren in Deutschland und damit auch viele Rückbelastungen. In der Summe ist das für die Banken ein risikofreies einträgliches Geschäft - zu Lasten des Bankkunden.
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