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Aczento.com - Firmengründung Hongkong und das Arbeitsvisum

Pressemeldung von: - 22.05.2014 10:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Die Bewerbung um Ihr Arbeitsvisum wird nicht von Ihnen, sondern von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber gehandhabt. Die Firma muss ein bestätigtes Jobangebot einreichen sowie einen Nachweis, dass das Lohnpaket Gehalt, Unterkunft, Bildungs- und medizinische Versorgung sowie weitere entsprechende Benefits für Fachpersonal in Hong Kong beinhaltet.

Für ein Arbeitsvisum brauchen Sie eine Arbeitsstelle bei einer Firma, die bereit ist, Sie anzustellen und das Antragsverfahren für Ihr Visum zu übernehmen. Die Firma muss nachweisen können, dass Sie die nötigen Fähigkeiten für den Job besitzen und die Stelle nicht von einem ansässigen Bewerber belegt werden kann. Bei der Bewilligung von Arbeitsvisa werden von der Einwanderungsbehörde (Immigration Department) die Ausbildung und Arbeitserfahrung des Bewerbers sowie weitere Faktoren berücksichtigt.

Die Bewerbung um Ihr Arbeitsvisum wird nicht von Ihnen, sondern von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber gehandhabt. Die Firma muss ein bestätigtes Jobangebot einreichen, sowie einen Nachweis, dass das Lohnpaket Gehalt, Unterkunft, Bildungs- und medizinische Versorgung sowie weitere entsprechende Benefits für Fachpersonal in Hong Kong beinhaltet.

Nach einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen wird das Einreisevisum an Ihren Arbeitgeber ausgegeben, der es dann an Sie weiterreichen sollte. Sobald Sie Ihr Visum erhalten haben, können Sie auch für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Arbeitsvisa werden normalerweise für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Jedoch sind sie üblicherweise nicht länger als zwei Jahre gültig. Wenn Ihre Firma Sie länger anstellen möchte, muss sie vor Ablauf Ihres Visums eine Erneuerung beantragen, was normalerweise recht unkompliziert ist.

Ein Arbeitsvisum für Hong Kong ist nicht von einer Firma auf eine andere übertragbar. Wenn Sie kündigen oder entlassen werden, müssen Sie ein neues Visum beantragen. Wenn Sie die Firma, in der Sie gearbeitet haben, verlassen, muss diese der Einwanderungsbehörde Bescheid geben. Ein Transfer innerhalb der Firma ist möglich, wenn der Angestellte bereits mehr als 12 Monate in einem Firmensitz in Übersee gearbeitet hat.

Wenn Sie weitere Arbeiten außerhalb des Bereiches Ihres genehmigten Visums annehmen wollen, sollten Sie eine Erlaubnis für diese zusätzliche Anstellung beantragen. Dafür müssen Sie Ihren Visumantrag von der Einwanderungsbehörde (Immigration Department) einreichen, zusammen mit Ihrem Personalausweis, Reisepass, einer Beschreibung der Arbeit, für die Sie unter Vertrag stehen sowie einen Brief Ihres derzeitigen Arbeitsvisum-Sponsors, der Ihnen die Erlaubnis erteilt, die zusätzliche Arbeit anzunehmen.

http://www.aczento.com/hong-kong/hongkong-business-visum/arbeitnehmer-visum

Firmenkontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
info@aczento.com
Maximilianstraße 35a , 80539 München
+49.89.2155.3207

Firmenbeschreibung:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern. Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

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