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Aktien einer US Corporation - Akzento Group

Pressemeldung von: - 19.02.2015 18:48 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Die Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft maximal ausgeben darf, ist ebenfalls in der Satzung bestimmt. Im Rahmen dieser Maximalanzahl kann grundsätzlich das Board of Directors die Anzahl der tatsächlich auszugebenden Aktien und deren Ausgabebetrag nach freiem Ermessen festlegen.

In der Satzung können Nennwertaktien oder nennwertlose Aktien festgesetzt werden. Soweit Nennwertaktien ausgegeben werden, darf der Ausgabebetrag den Nennbetrag nicht unterschreiten. Dieses System ist dem genehmigten
Kapital bei einer deutschen AG vergleichbar.

Die Anzahl der Aktien, die die Gesellschaft maximal ausgeben darf, ist ebenfalls in der Satzung bestimmt. Im Rahmen dieser Maximalanzahl kann grundsätzlich das Board of Directors die Anzahl der tatsächlich auszugebenden Aktien und deren Ausgabebetrag nach freiem Ermessen festlegen.

Ebenso bestimmt das Board of Directors grundsätzlich die Höhe des Stammkapitals (Capital). Das Capital kann später durch Beschluss des Board of Directors erhöht werden, entweder durch Ausgabe neuer Aktien oder im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Sofern die genehmigte Anzahl der Aktien, die ausgegeben werden dürfen, überschritten werden soll, bedarf es hierfür einer vorherigen Änderung der Satzung durch die Gesellschafter (Shareholder).

Begriff und Inhalt der Stammaktien sind gesetzlich nicht definiert und bieten daher der Corporation vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Die Grundform der von Corporations ausgegebenen Aktien sind die so genannten common
shares.

Darunter werden Aktien ohne spezielle Rechte oder Privilegien gezählt, die die vollständigen Eigentumsrechte an der Corporation repräsentieren. Common shares können grundsätzlich als Inhaber- oder Namensaktien ausgegeben werden. Die common shares entsprechen im deutschen Aktienrecht den Stammaktien. Die Rechte, die aus diesen Aktien resultieren, sind weitgehend gleich. Inhaber genießen bestimmte Vermögensrechte, wie
das Recht auf anteilsmäßige Beteiligung am Gewinn durch Dividendenaus schüttungen und bei Auflösung der Gesellschaft an der Verteilung des
Liquidationserlöses nach der Befriedigung aller Gläubiger. Insbesondere stehen Aktieninhabern aber bestimmte Kontrollrechte (unter anderem das
Stimmrecht (voting right)) zu, so dass den Aktionären in gewissem Grad die Mitverwaltung an dem Unternehmen zusteht.

Common shares können in den Vereinigten Staaten in verschiedene Gattungen eingeteilt werden, beispielsweise entsprechend der unterschiedlichen Dividendenausschüttungen in Class A und Class B Aktien. Daneben sind
auch stimmrechtslose Stammaktien (non voting common stock) und Stammaktien mit unterschiedlichen Stimmrechten bei gleichen Dividenden-
und Vermögensrechten (limited voting common stock) zulässig. Bei letzteren unterscheidet man zwischen Aktien mit Mehrfachstimmrecht und Aktien mit
einem Bruchteilsstimmrecht. Aufgrund der Flexibilität sind unterschiedlich ausgestattete Gattungen von Stammaktien weit verbreitet.

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