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Bargeldobergrenze zur Prävention von Geldwäsche, Neuregelungen absehbar

Pressemeldung von: FRTG Steuerberatungsgesellschaft - 21.02.2024 10:56 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Bargeldobergrenze zur Prävention von Geldwäsche, Neuregelungen absehbar
(Bildquelle: iStock-1459169890 Geldwäsche)
Im Dezember 2023 wurde die Diskussion um die sogenannte Bargeldobergrenze innerhalb der EU intensiviert, als die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsstaaten sich für eine Begrenzung auf 10.000 Euro aussprachen. Im Januar 2024 haben das EU-Parlament und der EU-Rat schließlich eine Einigung erzielt, die eine Obergrenze für Barzahlungen, einschließlich Kryptowährungen, vorsieht.
Deutschland enthielt sich zunächst bei der Abstimmung, und trotz der Zustimmung seitens EU gibt es in der Bundesrepublik immer noch kontroverse Ansichten zu dieser Regelung, insbesondere unter Expertinnen und Politikerinnen.
Während Deutschland keine spezifische Bargeldobergrenze hat, wurden bereits präventive Maßnahmen im Rahmen des Geldwäschegesetzes ergriffen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt beispielsweise ein Bargeldverbot beim Immobilienkauf, festgelegt im Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II). Notariate müssen nun die Zahlungsweise bei Immobilienkäufen überprüfen.
Die aktuelle Diskussion über die Bargeldobergrenze betrifft jedoch nicht nur Deutschland, sondern hat auch Auswirkungen auf andere EU-Länder. Portugal erlaubt beispielsweise nur Barzahlungen bis zu 1.000 Euro, während in Griechenland sogar nur 500 Euro erlaubt sind.
Was bedeutet Bargeldobergrenze genau?
Die Bargeldobergrenze bezieht sich auf die maximale Summe, die in bar für einen Kauf verwendet werden kann. Die Einigung auf 10.000 Euro bedeutet, dass alles, was diesen Betrag übersteigt, nicht mehr in bar bezahlt werden kann. Andere Zahlungsmittel wie EC- und Kreditkarten oder Überweisungen müssen stattdessen genutzt werden.
Präventive Maßnahmen in Deutschland trotz fehlender Obergrenze
Obwohl Deutschland keine spezifische Bargeldobergrenze hat, wurden verschiedene Maßnahmen zur Prävention und Verhinderung von Geldwäsche eingeführt. Gemäß dem Geldwäschegesetz müssen Verpflichtete wie Banken, Versicherungen, Immobilienmakler*innen und andere bestimmte Pflichten erfüllen.
Für Bargeldtransaktionen über 10.000 Euro besteht die Pflicht zur Identitätsprüfung der Kund*innen, insbesondere bei teuren Gütern wie Autos oder Schmuck. Bei Barzahlungen von 10.000 Euro oder mehr bei der Hausbank muss ein Herkunftsnachweis vorgelegt werden.
Bargeld und Geldwäsche - Standpunkte und Diskussion
Die Diskussion um die Bargeldobergrenze hat zwei gespaltene Lager hervorgebracht. Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, Terrorismus und Kriminalität einzudämmen, Transaktionen nachvollziehbarer zu machen und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Gegner hingegen betrachten dies als Eingriff in die Privatsphäre und zweifeln daran, dass eine Obergrenze tatsächlich Terrorismus und Kriminalität reduzieren kann.
Experten, darunter der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und Johannes Beermann von der Deutschen Bundesbank, haben Bedenken geäußert und betonen, dass Bargeldobergrenzen nicht zwangsläufig zur Bekämpfung von Geldwäsche beitragen.
Bargeldobergrenze in anderen Ländern

Die Diskussion über Bargeld ist international, wobei Länder wie Schweden bereits einen geringen Bargeldgebrauch aufweisen. In anderen EU-Ländern existieren bereits restriktivere Bargeldobergrenzen, wie die Tabelle unten zeigt:
Land Bargeldobergrenze
Belgien 3.000 Euro
Bulgarien 5.100 Euro
Frankreich 1.000 Euro
Griechenland 500 Euro
Italien 5.000 Euro
Lettland 7.200 Euro
Malta 10.000 Euro
Portugal 1.000 Euro
Spanien 1.000 Euro
Angaben ohne Gewähr, Stand 22.1.2024, Quelle: evz.de

Ausblick - Einführung der Bargeldobergrenze in Deutschland
Die Bundesregierung hat mittlerweile der 10.000 Euro Obergrenze zugestimmt. Der genaue Zeitpunkt ihrer Einführung bleibt jedoch vorerst unklar.

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