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Bei Zahlung an die Finanzkasse: Verwendungszweck angeben

Pressemeldung von: GBS-Die PublicityExperten - 23.07.2014 11:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Bei Zahlung an die Finanzkasse: Verwendungszweck angeben
Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
Essen, 23. Juli 2014*****Obwohl von der korrekten Verbuchung der Finanzkasse auszugehen ist, rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, Steuerzahlern im eigenen Interesse, bei jeder Zahlung an die Finanzkasse des zuständigen Finanzamtes den Verwendungszweck so exakt wie möglich angeben!

"Denn auch wenn das Finanzamt vorgibt, eine eingehende Zahlung eindeutig anhand des Betrages identifizieren zu können, zeigt doch die tägliche Praxis, dass dies bei weitem nicht immer der Fall ist. Die Folge: Falschbuchung, Korrektur, Erteilung einer sogenannten Umbuchungsmitteilung an den Steuerzahler oder seinen Steuerberater und die weitere Folge ist, der Steuerzahler oder sein Steuerberater muss prüfen, ob die Verbuchung nach der vorausgegangenen Fehlbuchung nunmehr zutreffend oder doch noch zu beanstanden ist", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Bildquelle:kein externes Copyright

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Firmenkontakt:
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
E-Mail: kontakt@franz-partner.de
Telefon: 0201-81095-0
Homepage: http://www.franz-partner.de


Firmenbeschreibung:
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
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Telefon: 0201-8419594
Homepage: http://www.publicity-experte.de

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