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Besteuerung von Immobilienkäufen

Pressemeldung von: - - 05.01.2014 12:29 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Einige Bundesländer schießen den Vogel ab
Besteuerung von Immobilienkäufen
(NL/5254725023) Seit 1997 hat sich diese Steuer in einzelnen Bundesländern verdreifacht und zeigt mit aller Deutlichkeit die asozialen Abgründe der Steuerpolitker.

Bis 1997 lag die Grunderwerbsteuer bei 2 Prozent.
Seit dem 01. September 2006 dürfen die einzelnen Bundesländer einen höheren Grunderwerbsteuersatz festlegen. Vorher betrug er einheitlich 3,5%.

Vom 1. Januar an erhöhen gleich gleich vier Bundesländer die Grunderwerbsteuer, darunter Berlin zum wiederholten Mal, jetzt von 5 auf 6 Prozent. Schleswig-Holstein macht sogar einen Sprung von 5 auf 6,5 Prozent.

Schleswig-Holsteins grüne Finanzministerin Monika Heinold sagte die Erhöhung würde „durch das sehr niedrige Zinsniveau aufgefangen." Es wäre sehr überraschend, wenn es zur Senkung der Grunderwerbsteuer käme, wenn das Zinsniveau wieder anzieht. Bisher gab es das noch nie. In Baden-Württemberg wurde die Steuererhöhung mit der Schaffung von Krippenplätzen begründet. Klingt schön, war aber auch nur Augenwischerei.
Diese Steuer ist unsozial. Hohe Grunderwerbsteuern verhindern oftmals den Wechsel von der Miete zum Eigenheim für Familien. Außerdem reduziert diese Steuer die Transaktionshäufigkeit und behindert somit die geforderte berufliche Mobilität.
Sie bestraft diejenigen, die Immobilien zur Altersvorsorge erwerben.

Diese Steuer trifft nicht die großen institutionellen Investoren. Die nutzen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer völlig legal Unternehmensmäntel, in denen Immobilien gehandelt werden.
Sie trifft Menschen, die ohnehin schon in teuren Regionen leben zusätzlich hart, da sie rein aus dem Kaufpreis berechnet wird. Grunderwerbsteuererhöhungen sind eine völlig falsche Maßnahme zur Ankurbelung des notwendigen Wohnungsbaus. Auch der Investor, der kauft, um zu vermieten, muss die Grunderwerbsteuer als zusätzliche Anschaffungskosten bei seiner Kalkulation der Rendite berücksichtigen. Damit belastet diese Steuer auch die Mieter.
Die neuen Grunderwerbsteuern ab 1. Januar 2014 im Überblick
- Baden-Württemberg: 5 Prozent
- Bayern: 3,5 Prozent
- Berlin: 6 Prozent (aktuell: 5 Prozent)
- Bremen: 5 Prozent (aktuell: 4,5 Prozent)
- Brandenburg: 5 Prozent
- Hamburg: 4,5 Prozent
- Hessen: 5 Prozent
- Mecklenburg-Vorpommern 5 Prozent
- Niedersachsen: voraussichtlich 5 Prozent (aktuell: 4,5 Prozent)
- Nordrhein-Westfalen: 5 Prozent
- Rheinland-Pfalz: 5 Prozent
- Saarland: 5,5 Prozent
- Sachsen: 3,5 Prozent
- Sachsen-Anhalt: 5 Prozent
- Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent (aktuell: 5 Prozent)
- Thüringen: 5 Prozent (oe)
Quelle: www.interhyp.de


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