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Betriebliche und private Geschäftsvorfälle strikt trennen

Pressemeldung von: Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte - 18.06.2015 14:30 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Bei Privatkonten, über die betriebliche Buchungen laufen, handelt es sich um betriebliche Konten
Betriebliche und private Geschäftsvorfälle strikt trennen
Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
Essen, 18. Juni 2015******Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung sind ein lästiges Übel, das man aber als Steuerpflichtiger über sich ergehen lassen muss. Bekanntlich sind Betriebsprüfer sehr neugierig und versuchen auch immer wieder, Einsichtnahme in private Unterlagen, insbesondere private Bankauszüge, zu bekommen, um hier unter Umständen fündig zu werden. Sie suchen nach Betriebseinnahmen, die eventuell "versehentlich" auf das Privatkonto des Steuerpflichtigen eingegangen sind und nach Querverbindungen z. B. zu Auslandskonten. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, rät daher, betriebliche und private Geschäftsvorfälle strikt zu trennen. Nur dann sei gewährleistet, dass der Betriebsprüfer nicht ohne Weiteres Einsichtnahme in die privaten Bankkonten des betroffenen Steuerpflichtigen nehmen kann. "Wir deutschen Steuerpflichtigen sind immer sehr gründlich, d. h. auch wenn wir z. B. Betriebsausgaben über das Privatkonto bezahlen, setzen wir die Rechnung als Betriebsausgabe im Rahmen der Finanzbuchhaltung ab und buchen diese Beträge über Privateinlage ein. Was in diesem Zusammenhang aber nicht beachtet wird, ist die Tatsache, dass laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH-Urteil vom 15.09.1992 BFH/NV 1993 Seite 76 -, auch wenn über diese Konten überwiegend private Geschäftsfälle abgewickelt werden, es sich bei diesen Privatkonten wegen der betrieblichen Buchungen insgesamt um ein betriebliches Konto handelt, das der Aufbewahrungspflicht unterliegt und somit auch der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung vorgelegt werden muss", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
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kontakt@franz-partner.de
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Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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