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ciaoLV: Stornoabzug bei Kündigung einer Lebensversicherung ist unzulässig

Pressemeldung von: ciaoLV GmbH - 09.08.2016 17:37 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



ciaoLV:  Stornoabzug bei Kündigung einer Lebensversicherung ist unzulässig
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Gieboldehausen - Verlangt der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung einer Kapitallebensversicherung einen Stornoabzug, kann der Verbraucher die Gebühr in der Regel zurückverlangen.

Das gilt auch für vorzeitig gekündigte private Rentenversicherungen. Wer eine Lebensversicherung kündigt, muss oft um die Abschlusskosten streiten. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sind Stornoabzugs-Klauseln jedoch unwirksam.

Einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 7 U 59/15) zufolge, gilt nach einer vorzeitigen Kündigung: Innerhalb der drei Jahre können Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen auch einen höheren Rückkaufwert vom Versicherer fordern - vorausgesetzt, sie haben den Vertrag zwischen dem Jahr 2001 und 2007 abgeschlossen und die Kündigungsleistung liegt deutlich unter der Hälfte der eingezahlten Beiträge. Dann kann der Versicherte in der Regel vom Versicherer den sogenannten Mindestrückkaufswert verlangen.

Die ciaoLV GmbH versteht sich als bundesweite Plattform für die Überprüfung und Rück-abwicklung von Lebens-und Rentenversicherungen.

Das Team der ciaolv.de arbeitet hierzu mit einer ganzen Reihe von spezialisierten Rechtsanwälten und Rückabwicklungsfirmen zusammen.

Versicherungskunden, die zwischen den Jahren 1994 bis 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben und nicht ordnungsgemäß über Widerspruchs-, Rücktritts- und Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, haben ein Anrecht auf Rückerstattung aller geleisteten Prämien zuzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung. Dies gilt für laufende, bereits gekündigte und auch bereits ausgelaufene Verträge. Rechtsdienstleistung wird nicht angeboten.

Auf www.ciaolv.de wird betroffenen Kunden die Möglichkeit geboten, Ihre Verträge überprüfen zu lassen. Innerhalb von 72 Stunden erhalten Kunden dann eine entsprechende Erstauskunft.

ciaoLV GmbH

Stefan Heinze

Auf der Vogelsburg 37

37434 Gieboldehausen

Telefon: +49 (0) 800 / 242658-0 (ciaoLV-0)

Telefax: +49 (0) 551 / 8 99 99 450

E-Mail: info@ciaolv.de

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