Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Die neue "Wohnimmobilienkreditrichtlinie"

Pressemeldung von: Leopold Finanzierung - 30.03.2016 18:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

weitere Informationen unter www.leopold-finanzierung.de
Die neue "Wohnimmobilienkreditrichtlinie"
Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Bildquelle: pixabay)
Seit dem 21.03.2016 ist sie in Kraft, die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Die Verbraucher sollen mit dieser Richtlinie geschützt werden, vor den Banken wohl, aber das wird nach meiner Einschätzung nicht gelingen. Banker mit einem fairen und sogfältigen Beratungsansatz hingegen werden es in Zukunft viel schwerer haben, Kredite zu vergeben. Die Hürden sind hoch, es beginnt mit einem sehr ausführlichen Beratungsgespräch, in dem ein rd. 20-seitiges Beratungsprotokoll detailliert durchgearbeitet werden muss. Dabei sind beispielhaft auch Fragen nach der persönlichen Lebensplanung; also ob die Ehepartner auf Sicht mit Nachwuchs planen, und ob die Ehefrau dann noch arbeiten will. Im Bewerbungsgespräch darf diese Frage nicht gestellt werden. Hier schon. In der Folge müssen binnen 14 Tagen nach dem ersten Beratungsgespräch alle notwendigen Unterlagen beigebracht werden. Gelingt dies nicht, wird der "Kreditgenehmigungsprozess" abgebrochen und muss von vorne begonnen werden. Zwingend. Das schreibt das Gesetzt vor. Dieser erhebliche Arbeitsaufwand wird zu weiteren Kosten bei den Banken führen. Mal davon abgesehen, dass dieses Geschäft dem Banker "keinen Spaß macht" ist es auch mit erhöhten Kosten in den Banken verbunden. Das Geschäft wird also auch unrentabel. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Richtlinie auf die Vergabe von Krediten in der Praxis auswirkt. Nach meiner Einschätzung werden die Finanzierungen zurückgehen. Unseriöse Banker übrigens wird das nicht treffen. Die werden - natürlich nur im Kundeninteresse - das Protokoll mundfertig vorbereiten; der Kunde muss nur unterschreiben. Und ist selber schuld, wenn er es tut.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Leopold Finanzierung
Thomas Leopold
Felsenkellerstr. 25
34359 Reinhardshagen
055442073051
kontakt@leopold-finanzierung.de
http://www.leopold-finanzierung.de


Firmenbeschreibung:
Unsere Firmenbeschreibung:

Mit großem Erfahrungsschatz und fundiertem Fachwissen entwickele ich tragfähige Finanzierungskonzepte und begleite bei der Umsetzung.

-Für kleine und mittelständische Unternehmen und Unternehmer.

-Für Privatpersonen bei Investitionsvorhaben und in schwieriger wirtschaftlicher Lage.

Pressekontakt:
Pressekontakt
Leopold Finanzierung
Thomas Leopold
Felsenkellerstr. 25
34359 Reinhardshagen
055442073051
kontakt@leopold-finanzierung.de
http://www.leopold-finanzierung.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.