Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

EMIR-Checkliste für Verwahrstellen

Pressemeldung von: Konsort GmbH - 31.03.2015 14:20 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Kontrollinstrument für bilaterales und CCP-Clearing Bilaterale Derivategeschäfte, die nicht über einen CCP abgewickelt werden, sollen gemäß EMIR ab 1. Dezember 2015 besichert werden. Um diese neue Anforderung zu erfüllen, müssen entsprechende Kontrollprozesse eingeführt werden. Eine Checkliste kann als Leitfaden für diese Kontrollprozesse dienen. Idealerweise auch bei der Zwischenschaltung eines CCP. Bestandteil der Liste sind alle zu berücksichtigenden Punkte für eine Verwahrstelle, die erforderliche Dokumentation und das resultierende Reporting. Die Unterarbeitsgruppe EMIR des Arbeitskreis Verwahrstellen der DK hat ein entsprechendes Konzept erarbeitet, bei dem auch die Fondsgesellschaften eingebunden wurden, um mehr Transparenz für Erfordernisse und Prozesse zu schaffen. Unter anderem enthält die Checkliste die Festlegung der Konten- und Depotstruktur und der zu besichernden OTC-Derivate gemäß BSA/CSA, sowie dessen Beteiligten und deren Verantwortlichkeiten. Außerdem umfasst sie das Aufsetzen des Vertragswesens und der Dokumentation, der Eröffnungsanträge und der Benefits im Detail. Der CCP-Besicherungsprozess und auch die Kontrollmöglichkeiten bei der bilateralen Besicherung sind im Konzept ebenso berücksichtigt. Die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsuntergruppe EMIR wurden von Elke Willy, Referentin Recht beim Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. und Wolf-Emanuel Zur, Leiter Gruppe Fondsservices bei der WGZ Bank AG, in ihrem gemeinsamen Fachvortrag auf dem Praxisforum Depotbanken am 19. März 2015 vorgestellt. Ihr Foliensatz steht hier zum Download bereit. Download Fachvortrag (http://www.konsort.de/fileadmin/konsort/documents/3_PRA_%C3%AA_EMIR-Checkliste_fu_%C3%AAr_bilaterales_und_CCP-Clearing_190315_final.pdf)

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Konsort GmbH
Alexander Reschke
Bamberger Straße 10
64546 Mörfelden-Walldorf
+49 6105 946394
presse@konsort.de
http://www.konsort.de


Firmenbeschreibung:
Über Konsort

Die Konsort GmbH ist eine Unternehmensberatung, die sich auf die Investmentfondsindustrie spezialisiert hat.

Konsort unterstützt Kunden in der Optimierung von Prozessen, Strategie und IT. Die Erfahrungen der Mitarbeiter reichen vom Portfolio-Management über die Fondsbuchhaltung bis hin zur Fondspreisbestätigung durch die Verwahrstelle und Sales-Prozesse. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Unternehmen auf die Bereiche Exchange Traded Funds (ETF) und Verwahrstellen.

Der Firmensitz ist in Mörfelden-Walldorf vor den Toren Frankfurts.

Pressekontakt:
Pressekontakt
Konsort GmbH
Alexander Reschke
Bamberger Straße 10
64546 Mörfelden-Walldorf
+49 6105 94 63 94
presse@konsort.de
http://www.konsort.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.