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Geldwerter Vorteil für Elektro-Dienstwagen

Pressemeldung von: Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte - 30.04.2020 16:44 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Geldwerter Vorteil für Elektro-Dienstwagen
Steuerberater Roland Franz
Halbierung des geldwerten Vorteils für Elektro-Dienstwagen ab 2019 und eine weitere
Halbierung des geldwerten Vorteils für Elektro-Dienstwagen ab 2020


Essen - Die sogenannte 1-Prozent-Regelung berechnet sich ab 2019 für E-Autos und Plug-in Hybride nur noch aus dem halben Bruttolistenpreis (0,5 Prozent-Regelung). Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass dieser Steuervorteil für alle ab 2019 neu angeschafften Elektrofahrzeuge gilt.

"Ab 2020 müssen Fahrer von E-Autos als Firmenwagen diese nur noch pauschal mit einem Viertel des Bruttolistenpreises versteuern, also 25 Prozent, sofern der Fahrzeugpreis unter 40.000 EUR liegt. Aber Achtung! Die 25 Prozent-Regelung gilt ausschließlich für reine E-Autos. Für Plug-in Hybride gilt nach wie vor die sogenannte 0,5 Prozent Steuer mit dem halbierten Bruttolistenpreis gegenüber Modellen mit Verbrennungsmotor", erklärt Steuerberater Roland Franz.

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2019 angeschafft wurden, gibt es Sonderregelungen, deren Erläuterungen an dieser Stelle zu weit führen würden ("Listenpreis...angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 EUR pro Kilowattstunde der Batteriekapazität zu mindern, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren - gemeint ist nach dem 31. Dezember 2013 - angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 EUR pro Kilowattstunde der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10.000 EUR").

"Wenn Sie verständlicherweise zur begrifflichen Umsetzung und zur tatsächlichen Berechnung Beratungsbedarf haben, verstehen wir das sehr gut", erklärt Steuerberater Roland Franz und bietet fachkundige Hilfe an.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de


Firmenbeschreibung:
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

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