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Gesetzesnovelle ermöglicht mehr Bürgern kostengünstige Einkommensteuerberatung

Pressemeldung von: Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. - 14.01.2020 11:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Gesetzesnovelle ermöglicht mehr Bürgern kostengünstige Einkommensteuerberatung
Gute Nachrichten zu Jahresbeginn
Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) gibt in Deutschland vor, bei welchen Einkunftsarten und bis zu welchen Einkommensgrenzen in einem Veranlagungsjahr ein Lohnsteuerhilfeverein helfend tätig werden darf. Mussten in der Vergangenheit zum Beispiel Steuerpflichtige mit höheren Mieteinnahmen von Lohnsteuerhilfevereinen aufgrund der begrenzten Beratungsbefugnis abgewiesen werden, so bringt das Dritte Bürokratieabbaugesetz ab dem 01.01.2020 für die Bürger Verbesserungen.

Die Grenzbeträge für andere Einkunftsarten wurden für Einzelveranlagte um 5.000 Euro jährlich auf 18.000 Euro und für Zusammenveranlagte auf 36.000 Euro erhöht. Sie betreffen in erster Linie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber z. B. auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften oder Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit diese nicht abgeltend besteuert wurden. Aufgrund der hohen Mietpreise in Großstädten war die gesetzlich beschlossene Erweiterung der Einkommensgrenzen längst überfällig.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Unterhaltsleistungen, Renten oder andere Altersbezüge, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen stehen einer Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein niemals entgegen. Darüber hinaus dürfen Übungsleiter, ehrenamtliche Helfer und kommunale Mandatsträger auch dann betreut werden, wenn sie selbstständig tätig sind, die Einnahmen aber aufgrund von Freibeträgen steuerfrei sind. Betreiber von Photovoltaikanlagen sind weiterhin ausgeschlossen, da sie steuerlich als Unternehmer gelten.

Die neuen Einkommensgrenzen gelten ab sofort auch rückwirkend für Steuerjahre vor 2020. So mancher Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär kann daher ab sofort von den Vorteilen eines Lohnsteuerhilfevereins, die ihm in der Vergangenheit verwehrt blieben, profitieren. Die Gesetzesnovelle macht es möglich, sich z. B. bei der Lohi umfassend, aber kostengünstig steuerlich beraten zu lassen und die lästige Erstellung einer Steuererklärung und Prüfung des Steuerbescheids in die Hand von Profis zu übergeben, die meistens ein paar Euros mehr an steuerlicher Rückerstattung herausholen können.

Firmenkontakt:
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Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
www.lohi.de


Firmenbeschreibung:
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 650.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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