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Höchste Eisenbahn: Corona-Bonus nur noch bis Ende März gefördert

Pressemeldung von: Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. - 08.02.2022 09:39 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Höchste Eisenbahn: Corona-Bonus nur noch bis Ende März gefördert
Der steuerfreie Corona-Bonus läuft aus (Bildquelle: Halfpoint/stock.adobe.com)
Die Corona-Pandemie kann den Kontostand von Mitarbeitern positiv beeinflussen. So durften sich beispielsweise Mitarbeiter der Siemens AG, Infineon AG oder Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. über Corona-Sonderzahlungen freuen. Denn um die Arbeitsleistung unter erschwerten Bedingungen zu würdigen, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern seit 1. März 2020 einen Corona-Bonus zukommen lassen. Nach zweimaliger Verlängerung der gesetzlichen Frist sind bis Ende März dieses Jahres derzeit noch in Summe bis zu 1.500 Euro möglich und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei.

Arbeitnehmer können sogar mehrfach profitieren

Der geförderte Höchstbetrag wurde seit dem Jahr 2020 nicht aufgestockt. Damit die Sonderzahlung steuerfrei bleibt, muss die Auszahlung zusätzlich zum regulären vereinbarten Arbeitslohn erfolgen. Eine Verrechnung mit dem Lohn oder eine Entgeltumwandlung sind per Gesetz ausgeschlossen. Da die Sonderzahlungen dem Arbeitsentgelt nicht angerechnet werden, können sie auch bedenkenlos Minijobbern gewährt werden. Die 450-Euro-Verdienstgrenze wird dadurch nicht tangiert. Wer mehrere Arbeitsverhältnisse innehat, kann die Prämie in jedem seiner Jobs erhalten.

Arbeitgebern bleibt nicht mehr viel Zeit

Wurde der Maximalbetrag im vergangenen Jahr bereits ausbezahlt, so sind die Möglichkeiten für einen steuerfreien Corona-Bonus durch ein und denselben Arbeitgeber schon ausgeschöpft. Ist der Höchstbetrag noch nicht erreicht, sind noch Zahlungen in Höhe der Differenz zum Maximalbetrag von der Steuer befreit. Allerdings müssen sich Arbeitgeber beeilen, denn diese Regelung endet am 31. März 2022. Bonuszahlungen sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zwar weiterhin möglich, aber die Steuerfreiheit kommt dann nicht mehr zum Tragen und es fallen ganz regulär Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben darauf an.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

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Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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