(Mynewsdesk) Das Handelsblatt hat jetzt unter anderem zwei Kernthesen seiner BeÂrichterstattung über die Debeka richtig gestellt, die Grundlage für ausdauernde VeröffentliÂchungen der Zeitung gegen die VersicheÂrungsÂgruppe war. Zum einen hat das Handelsblatt zugegeben, dass das Vertriebssystem der Debeka nicht wie behauptet geheim, sondern im GeÂgenteil öffentlich ist. Zum anderen stellt es klar, dass die Debeka so genannten Tippgebern für Versicherungen nicht für die Weitergabe perÂsönliÂcher Daten eine Prämie bezahlt, sondern nur bei erfolgreichem VertragsabÂschluss. Die Debeka hofft, mit der nun erwirkten gerichtlichen RichtigstelÂlung zum besseren VerÂständnis und einer objektiÂven Berichterstattung beiÂtragen zu können. Die Kundengewinnung über Tippgeber mit damit verÂbundenen Prämien ist bei der Debeka also in diesem Punkt vergleichbar mit Kundenwerbung für Zeitungsabonnements. So zahlt beispielsweise das Handelsblatt Werbern für die Zuführung von Neukunden eine Prämie von 250 Euro. Auch in eiÂnem weiteren Punkt musste das Handelsblatt Fehler in der BerichterstatÂtung einräumen.
Wie das Handelsblatt die These entwickelte, dass es sich bei den nebenbeÂruflichen Tippgebern und Mitarbeitern um geheime Zuträger unÂter den deutschen Beamten handelt, ist unklar. In seiner Richtigstellung vom 24. Juli 2014 schreibt das Handelsblatt: Damit meinten wir lediglich, dass nicht jedem dieses Verfahren bekannt ist. Nach dieser Definition wäre wohl naÂhezu alles geheim, weil es nicht jedem bekannt ist. Nach AngaÂben der Debeka ist die Zusammenarbeit mit nebenÂberuflichen Mitarbeitern schon seit über 100 Jahren üblich. Auch die BunÂdesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass 34 VersicherungsunterÂnehmen mit Tippgebern zuÂsammenarÂbeiten. Damit ist diese gängige Praxis also sehr wohl öffentlich bekannt. Das bestätigen auch Medienberichte, die in der Vergangenheit immer wieÂder über den Weg der Debeka berichten, dass zufriedene Mitglieder ihre Versicherung weiterempfehlen.
In der Richtigstellung des Handelsblatts heißt es insbesondere: In der Ausgabe vom 13. November 2014 haben wir berichtet, dass die Debeka ein geheiÂmes SysÂtem von Zuträgern und Zuwendungen unterhalte. Dies ist falsch. Das Handelsblatt berichtigt daher: Hierzu stellen wir klar, dass die Debeka öffentlich für die Nennung von Interessenten für Verträge wirbt. Weiterhin behauptete das Handelsblatt, die Debeka lege nicht ofÂfen, dass sie BeÂamte für die NenÂnung persönlicher Daten bezahle. Auch dies ist falsch. Das Handelsblatt schrieb jetzt: Sie zahlt für die Nennung von InteressenÂten nur bei VertragsabÂschluss.
Die Debeka sieht sich durch die Richtigstellung in ihrer Position bestätigt, dass es sich bei den vom Handelsblatt aufgeführten Kritikpunkten um falsche Handlungen einzelner Personen, also EinÂzelfälle, handelt. Der VorÂstandsvorsitÂzende der Debeka, Uwe Laue, hatte zuletzt am 21. Mai 2014 erklärt: Jeder EinÂzelfall ist ein Einzelfall zu viel. Die Unternehmensgruppe hatte in den vergangenen Monaten bereits umÂfangreiche MaßnahÂmen präÂsentiert, um derartige Einzelfälle erkennen und unterbinden zu können. Die Debeka hat weiterhin ein hohes eigenes InteÂresse an der Aufklärung der VorÂgänge und arbeitet aktiv mit den ErmittÂlungsbehörÂden zusamÂmen.
Shortlink zu dieser Pressemitteilung:
http://shortpr.com/7yt853Permanentlink zu dieser Pressemitteilung:
http://www.themenportal.de/wirtschaft/handelsblatt-korrigiert-fehler-in-der-berichterstattung-debeka-unterhaelt-kein-geheimes-system-von-zutraegern-unter-beamten-93691