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Immer öfter wird für Kleinigkeiten ein Verfahren eröffnet

Pressemeldung von: GBS-Die PublicityExperten - 28.03.2014 15:29 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Immer öfter wird für Kleinigkeiten ein Verfahren eröffnet
Staatsanwalt a.D. Klaus-Dieter Litzenburger
Oft hört man den Ausspruch: "Als Autofahrer steht man mit einem Bein im Gefängnis". Ganz so schlimm ist es natürlich nicht, aber im Zusammenhang mit der Geldnot der Kommunen wird immer wieder versucht, neue Geldquellen zu aktivieren oder entsprechend auszubauen. Staatsanwalt a.D. Klaus-Dieter Litzenburger, Rechtsanwalt in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner Essen, Düsseldorf, Velbert, warnt davor, dass man nicht nur als Verkehrsteilnehmer ständig Gefahr läuft, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, sondern auch als Unternehmer.

"Als Unternehmer steht man schnell unter Beschuss in allen möglichen Bereichen. Nicht nur im Steuerstrafrecht wird inzwischen immer öfter für jede Kleinigkeit ein Verfahren eröffnet, dass zwar nach § 153 Strafprozessordnung wegen des geringen öffentlichen Interesses eingestellt wird, aber meistens nur gegen Auflage. Dies hat die Zahlung eines Betrages X an die Staatskasse oder einen gemeinnützigen Verein nach Belieben der Strafsachenstellen zur Folge", so Rechtsanwalt Litzenburger.

Aber es gibt auch darüber hinaus weitere Bereiche, mit denen der Unternehmer auch strafrechtlich konfrontiert werden kann. Zum Beispiel der Datenschutz. Im Zeitalter der Digitalisierung nehmen die hiermit verbundenen Probleme einen immer größeren Umfang an. Das gleiche gilt speziell für den Einzelhandel und die Gastronomie im Bereich Lebensmittelrecht. Auch der Umweltschutz spielt mittlerweile im Strafrecht eine erhebliche Rolle.

Deshalb rät der ehemalige Staatsanwalt für Allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht , sich umgehend an einen Strafrechtsexperten zu wenden, wenn die Staatsanwaltschaft im Unternehmen vorstellig wird, um den Schaden rechtzeitig zu begrenzen oder gar abzuwenden.
Bildquelle:kein externes Copyright

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Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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