Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Riesa aus

Pressemeldung von: Immobilienbewertung Lutz Schneider - 18.05.2017 13:20 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Immobilienbewertung Lutz Schneider wertet intensiv den Grundstücksmarkt in Riesa aus
In den letzten Monaten wurde dafür der Immobilienmarkt in der Stadt Riesa durch den zertifizierten Immobiliensachverständigen intensiv analysiert. Neben den allgemein zugänglichen Quellen wie Mietspiegel, Grundstücksmarktberichte und Bodenrichtwerte wurden unzählige Immobilienangebote von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern in Riesa aufwendig ausgewertet. Dazu werden durch das Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung neben den bekannten Immobilienportalen in Riesa auch innovative Tools wie Immobilien-Marktdateninformationssysteme genutzt. Dadurch besteht eine detaillierte Übersicht der auf dem Riesaer Grundstücksmarkt angebotenen Immobilien. So kann genau nachvollzogen werden, seit wann und zu welchem Preis die Grundstücke bereits aus dem Immobilienmarkt in Riesa angeboten werden. Zudem sind entsprechende Auswertungen möglich, die Durchschnittskaufpreise etc. bieten. Daneben wurden zusammen mit Sachverständigenkollegen zahlreiche Kaufpreise des Riesaer Immobilienmarktes ausgewertet und Marktdaten wie Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren für die Stadt Riesa abgeleitet.

Solche Martkinformationen sind für einen verantwortungsvoll arbeitenden Immobiliensachverständigen als Grundlage für die marktgerechte Gutachtenerstellung in Riesa unverzichtbar. Soll doch gerade der Marktwert einer Immobilie in einem Verkehrswertgutachten möglichst zielgenau getroffen werden.

Käufer oder Verkäufer einer Riesaer Immobilie beauftragen doch gerade ein Gutachten über den Verkehrswert bei einem Sachverständigen um den wirklich am Markt in Berlin erzielbaren Immobilienwert ermitteln zu lassen.

Auch für die Gutachtenerstellung für Immobilien als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber den Finanzbehörden in Riesa in Zusammenhang mit Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer kommt es auf marktgerecht ermittelte Verkehrswerte von Grundstücken in Riesa an. Gemäss § 198 Bewertungsgesetz (BewG) steht es dem Steuerpflichtigen auch nach den neuen Regelungen frei, durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert am Wertermittlungsstichtag tatsächlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach §§ 179 und 182 - 196 BewG ermittelte Wert. Die Bedeutung dieser Vorschrift hat angesichts der Neuregelungen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in der Praxis bereits deutlich zugenommen.

Viele weitere Informationen, auch einige kostenlose E-Books zum Thema "Immobilienwert und Immobilienbewertung" finden sich auf der Homepage von Immobilienbewertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro Immobilienbewertung oder direkt auf der Seite für Riesa Immobilienbewertung Riesa

Firmenkontakt:
Immobilienbewertung Lutz Schneider
Lutz Schneider
Zittauer Straße 12

02681 Wilthen
Deutschland

E-Mail: info@wertermittlung-schneider.de
Homepage: http://www.wertermittlung-schneider.de
Telefon: 03592/31908

Firmenbeschreibung:
Immobilien professionell bewerten. Lutz Schneider ist gemäß DIN EN ISO/IEC 1704 auf deutscher gesetzlicher Grundlage (AkkStelleG) zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S) und seit mehr als 25 Jahren als Immobiliensachverständiger tätig. Für alle Bewertungsanlässe werden fundierte Privat- und Gerichtsgutachten angefertigt. Dabei stehen die Qualität und die Nachvollziehbarkeit der Gutachten sowie ein marktorientiertes Bewertungsergebnis im Vordergrund.

Gerade bei besonderen Bewertungsaufgaben, bspw. in Erbschaft- und Schenkungsteuerangelegenheiten sowie bei der Bewertung in städtebaulichen Sanierungsgebieten sind besonderes Know-How und langjährige Erfahrungen erforderlich.

Lutz Schneider ist Mitglied im Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Sachsen, ist Vorsitzender im Sprengnetter Expertengremium für Immobilienwerte in der Region Oberlausitz, Lehrbeauftragter an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Dresden (SVWA) sowie stellvertretender Vorsitzender im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Bautzen.

Immobilienbewertung Lutz Schneider Sachverständigenbüro
Zittauer Straße 12 - 02681 Wilthen
Telefon: +49 (0) 3592 31908
E-Mail: info@wertermittlung-schneider.de
Internet: http://www.wertermittlung-schneider.de

Pressekontakt:
Immobilienbewertung Lutz Schneider
Lutz Schneider
Zittauer Straße 12

02681 Wilthen
Deutschland

E-Mail: info@wertermittlung-schneider.de
Homepage: http://www.wertermittlung-schneider.de
Telefon: 03592/31908
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.