Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Nutzungsrechte an Software detailliert regeln

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 28.08.2014 10:13 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Nutzungsrechte an Software detailliert regeln
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Jeder, der regelmäßig mit einem Computer arbeitet, nutzt auch entsprechende Software. Das gilt sowohl beim privaten Gebrauch als auch im gewerblichen Bereich. Einige Programme sind bereits vorinstalliert, andere werden heruntergeladen, gekauft oder werden speziell für die Bedürfnisse eines Unternehmens entwickelt. Um die Software legal nutzen zu können, müssen entsprechende Nutzungsrechte vereinbart werden. Häufig geschieht das ohne großen Aufwand mit einem Klick auf den Bestätigungsbutton.

Gerade bei Unternehmen, die eine spezielle Software benötigen, gestaltet sich die Angelegenheit jedoch deutlich differenzierter. Zunächst muss zwischen einfachen und ausschließlichen Lizenzen unterschieden werden. Während die einfache Lizenz dem Lizenznehmer ein Nutzungsrecht gewährt, kann der Lizenzgeber - in der Regel das Unternehmen, das die Software entwickelt - die gleichen Rechte auch anderen Nutzern einräumen und die Software weiter vertreiben.

Die ausschließliche Lizenz gewährt dem Kunden hingegen ein exklusives Nutzungsrecht. Der Lizenzgeber darf dann in der Regel keine weiteren Lizenzen vergeben. Für das Unternehmen, das eine ausschließliche Lizenz erworben hat, kann die Software einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Marktteilnehmern bewirken oder Arbeitsabläufe effektiver gestalten. Daher ist es für beide Seiten enorm wichtig, die Nutzungsrechte exakt zu definieren, so dass es später keine Missverständnisse oder juristische Auseinandersetzungen gibt. Punkte wie der Umfang der Nutzungsrechte, Dauer der exklusiven Nutzung, Vergabe von Unterlizenzen an Dritte und natürlich die Lizenzgebühren müssen im Lizenzvertrag eindeutig geregelt werden. Damit die Vertragsgestaltung so detailliert und eindeutig wie möglich gelingt, sollte ein im Software-Recht versierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Dieser weiß auch, welche anderen Rechtsgebiete entsprechend berücksichtigt werden müssen. Urheberrechte, Markenrechte oder Patentrechte müssen zum Beispiel berücksichtigt werden. Sollte es dennoch später zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, übernimmt der Rechtsanwalt die Interessenvertretung und setzt die Forderungen und Ansprüche gegen Dritte durch.

http://www.grprainer.com/Software.html

Firmenkontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.