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PersonalProfi CLD GmbH, Berlin beanstandet einzelne Teile des Textes der Presseinformation vom ...

Pressemeldung von: - 20.04.2012 19:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Es erfolgt deshalb folgende Änderung der Presseinformation.

Am 11.4.2012 wurde der Firma PersonalProfi CLD GmbH in Berlin der Beschluss über eine Einstweilige Verfügung zugestellt, mit der ihr auf Antrag der Firma Primajob AG untersagt wird, deren Kundenakten, Kundenkorrespondenz, Arbeitnehmer-stammdaten, Bewerbungsunterlagen, Wochen- und Monatsberichte, BWAs, Rah-menverträge, Vorlagedokumente und sonstigen Unterlagen für eigene Zwecke zu verarbeiten und zu verwenden, insbesondere zur Abwerbung von Arbeitskräften. Ferner wird der PersonalProfi CLD GmbH untersagt, die Datenverarbeitungspro-gramme und Datenbanken und Dateien der Primajob AG zu Wettbewerbszwecken zu nutzen und zu Abwerbungszwecken zu behaupten, die Primajob AG sei insolvent bzw. stehe zum Verkauf. Es wurde der PersonalProfi CLD GmbH ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an deren Geschäftsführer Herrn Thilo Pichl, angedroht.

Hintergrund dieses am 21.3.2012 erlassenen Beschlusses des Landgerichts Berlin ist das Handeln von ehemaligen unter anderem leitenden Mitarbeiterinnen der Prima-job AG im Laufe des Jahres 2011, als sie bei ihrem von langer Hand geplanten Auf-bau der Firma PersonalProfi CLD GmbH als Konkurrenzunternehmen zu ihrem da-mals Noch-Arbeitgeber die besagten Unterlagen und das Know-how der Primajob AG entwendet haben, um sie für ihre neue Firma 1:1 einzusetzen. Selbst die Büro-möbel der Primajob AG wurden bei der PersonalProfi CLD GmbH wieder aufgestellt.

Der Aufsichtsrat der Primajob AG hat angesichts des bereits entstandenen Schadens beschlossen, dieses Vorgehen ehemaliger Mitarbeiter mit allen Mitteln gerichtlich zu verfolgen - sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich.




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