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Riskante Anlageberatung: Commerzbank muss Entschädigung zahlen

Pressemeldung von: Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) - 08.04.2015 18:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V (DVS)
Riskante Anlageberatung: Commerzbank muss Entschädigung zahlen
Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern
8. April 2015. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Commerzbank zur Zahlung einer Entschädigung an eine Stiftung wegen riskanter Anlageberatung verurteilt. Dieses Urteil, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS), ist wegweisend für alle Stiftungen, die ihr Kapital risikoreich angelegt haben. Da Stiftungen verpflichtet sind, ihr Kapital sicher zu investieren, dürfen Banken keine riskanten Beteiligungen verkaufen. Am 7. April 2015 bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt das Urteil. Die Commerzbank muss der Krefelder Hildegard Bredemann-Busch-du Fallois Stiftung 250.000 Euro Entschädigung für riskante Anlageberatung bezahlen (Urt. v. 28.01.2015, Az: 1 U 32/13). Das Frankfurter Landgericht hatte vorher der Commerzbank eine "anleger- und objektgerechte Beratung" bescheinigt. Das OLG urteilte in zweiter Instanz dann anders: Die Commerzbank hätte der Stiftung nicht zu einer Anlage raten dürfen, die Verlustrisiken beinhaltet. Außerdem habe die Bank die Höhe ihrer Provisionen verschwiegen. Auf Vermittlung der Commerzbank hatte sich die Stiftung 2001 mit 280.000 Euro an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Seit 2010 stockten die Ausschüttungen und die Stiftung klagte. "Das Urteil", sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net), "hat Signalwirkung für sehr viele Stiftungen, die Kapital in riskante Anlagegeschäfte gesteckt haben. Auch was die teils sehr hohen Rückvergütungen betrifft, die die Erträge mindern und beim Verkauf sehr gern verschwiegen wurden. Mit diesem Urteil im Gepäck könnten sich manche Stiftungen die entgangenen Erträge zurückholen." Stiftungen, die infolge einer Beratung risikoreiche Anlagen getätigt haben, sollten ihre Unterlagen aufgrund dieses Urteils dringend prüfen lassen. Der DVS hat für Betroffene die Arbeitsgemeinschaft "Stiftungen" gegründet.

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Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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