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Steueränderungsgesetz 2025: Neue Steuervorteile für Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden ab 2026

Pressemeldung von: Roland Franz & Partner, Steuerberater - 22.06.2026 10:21 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Steueränderungsgesetz 2025: Neue Steuervorteile für Gewerkschaftsbeiträge und Parteispenden ab 2026
Steuerberater Roland Franz
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de/) in Essen und Velbert, informiert darüber, dass Beiträge an Gewerkschaften neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag als eigenständige Werbungskosten abgesetzt werden können und ab 2026 die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden und Mitgliedsbeiträgen deutlich erhöht wird.

Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am 4. 12. 2025 vom Bundestag verabschiedet. Am 19. 12. 2025 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu und am 23. 12. 2025 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit hat es Gesetzeskraft erlangt.

Neu im letzten Moment hinzugekommen:

Die gesamten im Jahr gezahlten Gewerkschaftsbeiträge werden zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro vom Finanzamt berücksichtigt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat 400 Euro Gewerkschaftsbeiträge und 500 Euro weitere Werbungskosten, zum Beispiel für Fahrtkosten. Er erhält 1.230 Euro (Pauschale) + 400 Euro (Gewerkschaft) = 1.630 Euro statt nur der Pauschale.

Darüber hinaus wurde beschlossen, die Höchstbeträge für die Abzugsfähigkeit von Parteispenden anzuheben.

„Die Höchstbeträge für die fünfzigprozentige direkte Steuerermäßigung gemäß § 34g EStG sowie der zusätzliche Sonderausgabenabzug werden verdoppelt. Das bedeutet, dass Spender weniger Steuern zahlen müssen, da ein größerer Teil direkt von der Steuerschuld abgezogen wird“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
http://www.franz-partner.de


Firmenbeschreibung:
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Pressekontakt:
Pressekontakt
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Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
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http://www.publicity-experte.de

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