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Umsatzsteuerprüfungen fester Bestandteil von Betriebsprüfungen

Pressemeldung von: Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte - 22.05.2015 10:54 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Umsatzsteuerprüfungen fester Bestandteil von Betriebsprüfungen
Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
Essen, 22. Mai 2015****In der Vergangenheit stellte das Prüfungsfeld Umsatzsteuer tendenziell eher ein Randgebiet dar. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist darauf hin, dass mittlerweile die Überprüfung von Umsatzsteuersachverhalten fester Bestandteil von Betriebsprüfungen ist und auch weiterhin an Bedeutung zunimmt. "Es wird regelmäßig geprüft, ob Teilleistungen, Rücknahmen, Rücklieferungen, Anzahlungen etc. korrekt behandelt wurden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung von Buch- und Belegnachweisen für Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen bei exportorientierten Unternehmen. Auch hier geht der Betriebsprüfer mitunter sehr formalistisch vor und verwehrt bei Nichterfüllung der Nachweispflichten die Steuerfreiheit der getätigten Lieferung. Neben der Steuernachzahlung drohen hier auch in erster Linie hohe Zinszahlungen", warnt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz. Nicht umsonst hat die Finanzverwaltung zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht (BMF, 06.01.2009, Bundessteuerblatt II 2009 Seite 60). In diesem Schreiben vertritt der Bundesminister der Finanzen hinsichtlich der Buch- und Belegnachweise eine sehr restriktive, über das Ziel hinausgehende Auffassung. Auch hier bedurfte es wieder einmal des Bundesfinanzhofs, der sich ausdrücklich gegen die Finanzverwaltung gestellt hat (BFH, 23.04.2009 VR 84/07; BFH 12.05.2009 VR 65/06, BFH 28.05.2009 VR 23/08).

Firmenkontakt:
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Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de


Firmenbeschreibung:
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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