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Rauchverbot: Vielerorts darf nur noch draußen geraucht werden

Pressemeldung von: Forum Verlag Herkert GmbH - 14.10.2013 10:21 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Auch wenn es draußen wieder nässer und kälter wird: In großen Teilen Deutschlands darf nur noch im Freien geraucht werden!
Rauchverbot: Vielerorts darf nur noch draußen geraucht werden
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) schreibt seit dem 01.09.2007 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen vor. Die Bundesländer haben seitdem eigene Gesetze und Verordnungen erlassen, wodurch es teilweise zu höchst unterschiedlichen Regelungen kommt. Um sich als Organisator von öffentlichen Veranstaltungen vor hohen Bußgeldern zu schützen, ist es wichtig, die aktuelle Rechtslage zu kennen.

Während beispielsweise im Saarland, in Bayern und Nordrhein-Westfalen in Festzelten striktes Rauchverbot herrscht, haben andere Bundesländer Ausnahmeregelungen für temporäre Festzelte (max.14-21 Tage am Stück) getroffen. Hier darf in Bier-, Wein- und Festzelten weiterhin geraucht werden.
Das sogenannte "Einraum- bzw. Eckkneipen-Privileg" besagt, dass Einraum-Gaststätten, die bis zu 75m2 groß sind und Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zutritt gewähren, zum Raucherlokal erklärt werden können. So darf überall, außer in Bayern und im Saarland, in kleinen Raucherlokalen geraucht werden.

Unter welchen Umständen Raucherräume eingerichtet werden dürfen, welche Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das BNichtrSchG greifen und viele weiterführende Informationen zu allen Bereichen einer öffentlichen Veranstaltung können im Praxishandbuch "Öf-fentliche Veranstaltungen - Praxisratgeber für Genehmigungsbehörden, Sicherheitsverantwortliche und Veranstalter" der Forum Verlag Herkert GmbH nachgeschlagen werden.

Der praxisorientierte Aufbau bietet Rechtssicherheit und verrät, wie man sich bei öffentlichen Veranstaltungen wirksam gegen Schadensersatzansprüche, Klagen und Betriebsverbote schützen kann. Schritt für Schritt wird der Weg vom Antragsverfahren über die Genehmigung bis hin zur Veranstaltung erläutert. Für sämtliche Bereiche stehen direkt einsetzbare Mustervorlagen, Checklisten sowie Rechtsverordnungen auf der Service-Homepage zur Verfügung.

Weitere Informationen unter: http://www.forum-verlag.com/oeffentliche-verwaltung/ordnungsrecht/oeffentliche-veranstaltungen-praxisratgeber-fuer-genehmigungsbehoerden-sicherheitsverantwortliche-und-veranstalter.html

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Firmenkontakt:
Forum Verlag Herkert GmbH
Ute Klingner
Mandichostr. 18
86504 Merching
E-Mail: ute.klingner@forum-verlag.com
Telefon: 08233 381118
Homepage: http://www.forum-verlag.com


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Ãœber die FORUM VERLAG HERKERT GMBH

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist Spezialist für Fachmedien im B2B-Bereich. Der Verlag ist Herausgeber von Software-, Online- und Printprodukten sowie Veranstalter zahlreicher Seminare, Lehrgänge und Fachtagungen. Damit werden Themen aus Öffentliche Verwaltung, Personalwesen, Management, Arbeitsschutz, Produktion & Umwelt, Bau, Erwachsenen- und Jugendbildung sowie Außenwirtschaft & Logistik abgedeckt.

Das Unternehmen hat es sich unter dem Slogan "Unser Wissen für Ihren Erfolg" zum Ziel gesetzt, Fach- und Führungskräfte aller Wirtschaftsbereiche mit Fachinformationen und praxisorientierten Lösungen für die tägliche Entscheidungsfindung zu versorgen.

Die FORUM VERLAG HERKERT GMBH ist eine von 25 weltweit operierenden Tochtergesellschaften der FORUM MEDIA GROUP GMBH und beschäftigt ca. 170 Mitarbeiter am Standort Merching bei Augsburg.

Die FORUM MEDIA GROUP GMBH erzielte 2012 mit ihren über 780 Mitarbeitern (2012) einen Umsatz von 55 Millionen Euro. Die Mediengruppe wurde 2011 zum vierten Mal in zehn Jahren vom bayerischen Wirtschaftsministerium mit dem Wirtschaftspreis "BAYERNS BEST 50" ausgezeichnet.

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