Thema: Politik, Recht, Gesellschaft (Seite 489)

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Pressemeldung von: - 25.07.2014 06:42 Uhr
Geschäftsführung eine UG / GmbH
Durch Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden". Zum Geschäftsführer kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige (mindestens 18 Jahre alt) Person bestellt werden. Außerdem darf keine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung) vorliegen. Dies gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils.
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Geschäftsführung eine UG / GmbH
Durch Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden". Zum Geschäftsführer kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige (mindestens 18 Jahre alt) Person bestellt werden. Außerdem darf keine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung) vorliegen. Dies gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils.
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Geschäftsführung eine UG / GmbH
Durch Gesellschafterbeschluss kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden". Zum Geschäftsführer kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige (mindestens 18 Jahre alt) Person bestellt werden. Außerdem darf keine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung) vorliegen. Dies gilt für die Dauer von fünf Jahren seit der Rechtskraft des Urteils.
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Pressemeldung von: - 25.07.2014 06:42 Uhr
Aczento - Welche Rechtsform soll ich wählen, welche ist für mein Unternehmen die richtige?
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Limited Company (Ltd.) oder die US-Aktiengesellschaft (Corporation). Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle, die hier über Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich ist, ohne dass diese aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen.
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Aczento - Welche Rechtsform soll ich wählen, welche ist für mein Unternehmen die richtige?
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Aczento - Welche Rechtsform soll ich wählen, welche ist für mein Unternehmen die richtige?
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Limited Company (Ltd.) oder die US-Aktiengesellschaft (Corporation). Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle, die hier über Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich ist, ohne dass diese aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen.
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Aczento - Welche Rechtsform soll ich wählen, welche ist für mein Unternehmen die richtige?
Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Limited Company (Ltd.) oder die US-Aktiengesellschaft (Corporation). Ihre Gesellschafter bzw. Aktionäre haften – mit Ausnahmen – nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftungsbeschränkung ist je nach Branche ein wichtiger Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. Für größere Vorhaben spielt allerdings auch die notwendige Kapitalbeschaffung eine Rolle, die hier über Gesellschafter bzw. Aktionäre möglich ist, ohne dass diese aktiv an der Geschäftsführung beteiligt werden müssen.
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Pressemeldung von: - 25.07.2014 06:42 Uhr
Aczento - Was ist die UG (Mini GmbH)?
Bei der UG (haftungsbeschränkt) mit geringem Stammkapital soll die Gründung unter Verwendung des Musterprotokolls zu einer echten Kosteneinsparung führen.
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Bei der UG (haftungsbeschränkt) mit geringem Stammkapital soll die Gründung unter Verwendung des Musterprotokolls zu einer echten Kosteneinsparung führen.
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Pressemeldung von: - 25.07.2014 06:42 Uhr
Haftung der Gesellschafter bei einer Firmengründung
Die Haftung der Gesellschafter tritt dabei nicht gegenüber den Gläubigern, sondern gegenüber der GmbH ein, die aufgrund des Schadensersatzanspruchs gegen ihren Gesellschafter den Gläubiger befriedigen kann. Demnach stellt die Fallgruppe der Unterkapitalisierung genau genommen kein Fall der Durchgriffshaftung dar, sondern ist ein Fall der Verhaltenshaftung des Gesellschafters gegenüber der GmbH. Außerdem kommt die so genannte Durchgriffshaftung im Falle der Vermögensverwischung in Betracht. Diese liegt vor, wenn wegen des Fehlens oder der Mangelhaftigkeit der Buchführung unklar ist, welche Vermögensgegenstände zum Gesellschaftsvermögen und welche zum GmbH-Vermögen gehören
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Haftung der Gesellschafter bei einer Firmengründung
Die Haftung der Gesellschafter tritt dabei nicht gegenüber den Gläubigern, sondern gegenüber der GmbH ein, die aufgrund des Schadensersatzanspruchs gegen ihren Gesellschafter den Gläubiger befriedigen kann. Demnach stellt die Fallgruppe der Unterkapitalisierung genau genommen kein Fall der Durchgriffshaftung dar, sondern ist ein Fall der Verhaltenshaftung des Gesellschafters gegenüber der GmbH. Außerdem kommt die so genannte Durchgriffshaftung im Falle der Vermögensverwischung in Betracht. Diese liegt vor, wenn wegen des Fehlens oder der Mangelhaftigkeit der Buchführung unklar ist, welche Vermögensgegenstände zum Gesellschaftsvermögen und welche zum GmbH-Vermögen gehören
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Haftung der Gesellschafter bei einer Firmengründung
Die Haftung der Gesellschafter tritt dabei nicht gegenüber den Gläubigern, sondern gegenüber der GmbH ein, die aufgrund des Schadensersatzanspruchs gegen ihren Gesellschafter den Gläubiger befriedigen kann. Demnach stellt die Fallgruppe der Unterkapitalisierung genau genommen kein Fall der Durchgriffshaftung dar, sondern ist ein Fall der Verhaltenshaftung des Gesellschafters gegenüber der GmbH. Außerdem kommt die so genannte Durchgriffshaftung im Falle der Vermögensverwischung in Betracht. Diese liegt vor, wenn wegen des Fehlens oder der Mangelhaftigkeit der Buchführung unklar ist, welche Vermögensgegenstände zum Gesellschaftsvermögen und welche zum GmbH-Vermögen gehören
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Haftung der Gesellschafter bei einer Firmengründung
Die Haftung der Gesellschafter tritt dabei nicht gegenüber den Gläubigern, sondern gegenüber der GmbH ein, die aufgrund des Schadensersatzanspruchs gegen ihren Gesellschafter den Gläubiger befriedigen kann. Demnach stellt die Fallgruppe der Unterkapitalisierung genau genommen kein Fall der Durchgriffshaftung dar, sondern ist ein Fall der Verhaltenshaftung des Gesellschafters gegenüber der GmbH. Außerdem kommt die so genannte Durchgriffshaftung im Falle der Vermögensverwischung in Betracht. Diese liegt vor, wenn wegen des Fehlens oder der Mangelhaftigkeit der Buchführung unklar ist, welche Vermögensgegenstände zum Gesellschaftsvermögen und welche zum GmbH-Vermögen gehören
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